Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE dient dazu, Einkommen und Vermögen nach einheitlichen Kriterien zu erfassen, um Leistungen zielgerichtet zu vergeben.EEVE-Erklärung zusätzlich zum eigentlichen AnsuchenSo müssen Bürger, die um das Familiengeld des Landes oder der Region, um Ticketbefreiung für Bedürftige, um Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen, um Tarifbeteiligung für Sozialdienste sowie um Finanzielle Sozialhilfe ansuchen, neben dem eigentlichen Ansuchen nun auch die EEVE-Erklärung vorlegen.„An dem breit angelegten System EEVE sind viele Partner beteiligt. Anfängliche technische und organisatorische Herausforderungen konnten dank der guten Zusammenarbeit aller überwunden werden“, sagt Landesrat Richard Theiner. Für 2012 rechnet die Landesverwaltung mit noch mehr EEVE-Erklärungen, nämlich mit rund 150.000.Bereits seit Anfang dieses Jahres kommt die EEVE auch für die Rückvergütung von Krankenhausaufenthalten in privaten Einrichtungen zur Anwendung.Ab 2013 auch für Leistungen im WohnbauSowohl für die Wohnbauförderung als auch für die Mieten für Wohnungen des Wohnbauinstituts soll ab 2013 die EEVE verpflichtend sein.Außerdem soll die EEVE auch auf die Inanspruchnahme der Leistungen der Gemeinden ausgedehnt werden.Die EEVE-Erklärung kann jederzeit, auf jeden Fall aber vor Abgabe eines Gesuches, bei den Sozialsprengeln, Gesundheitssprengeln, Patronaten und Steuerbeistandszentren eingereicht werden.Derzeit wird an einer Online-Abgabe der EEVE gearbeitet.