Worauf müssen sich jene Über-50-Jährigen, die nicht geimpft sind, einstellen? Und was passiert, wenn sie dennoch am Arbeitsplatz erscheinen?<BR /><BR />Ab 1. Februar werden Strafen automatisch per PEC-Mail oder Brief zugestellt. <BR /><BR />Der Sanitätsbetrieb stellt bis Monatsende 75.000 Impftermine zur Verfügung und will diese bei Bedarf weiter aufstocken. Noch beschränkt sich der Ansturm allerdings hauptsächlich auf Booster. Diese Woche sind 24.355 Impfungen, nächste Woche 16.209 Impfungen vorgemerkt. Die Erstimpfungen tröpfeln mit 3364 Vormerkungen nur schleppend herein: 1367 betreffen Personen über 50 Jahren, die schon jetzt der Impfpflicht unterliegen.<BR /><BR />„Wir rechnen damit, dass die Vormerkungen noch anziehen. Es sind die ersten Arbeitstage nach den Feiertagen. Viele müssen sich erst informieren“, sagt Landesrat Thomas Widmann. Allemal geht der Sanitätsbetrieb davon aus, dass sich nur rund 60 Prozent der 30.000 Ungeimpften über 50 Jahren piksen lassen – also 18.000. Alle anderen seien Genesene, im Ruhestand oder arbeitsunfähig.<BR /><BR />Was allerdings vor Strafe nicht schützt. Ab 1. Februar droht diesen Ungeimpften eine einmalige Verwaltungsstrafe von 100 Euro. Gesundheitsministerium und Steueramt verknüpfen die Daten, um die Betroffenen auszuforschen. Diese erhalten dann einen Brief oder eine PEC-Mail mit der Strafe plus Aufforderung, sich impfen zu lassen.<BR /><BR />Wer ab 15. Februar als über 50-Jähriger ungeimpft am Arbeitsplatz erscheint, hat mit Strafen von 600 bis 1500 Euro zu rechnen.