Verurteilt wurde Italien wegen der unmenschlichen Behandlung von Gefangenen. Ein Gefängnisinsasse in Italien hat laut dem Gericht in Straßburg in seiner Zelle weniger als drei Quadratmeter Platz zur Verfügung. Eingereicht hatten die Klage sieben Häftlinge in den Gefängnissen von Busto Arsizio und von Piacenza. Sie erhalten vom italienischen Staat insgesamt eine Entschädigung von 100.000 Euro. Italien müsse umgehend gegen die Überfüllung der Gefängnisse vorgehen, auch indem andere Maßnahmen als die Inhaftierung eingeführt werden, fordert der Europäischen Menschengerichtshof. So wird in vielen Ländern für geringe Vergehen die Fußfessel im Hausarrest eingesetzt.Das Problem in italienischen Gefängnissen sei strukturell und betreffe nicht nur die sieben Kläger, so das Gericht, bei dem 550 Rekurse von Gefängnisinsassen in Italien eingegangen sind, die in ihren Zellen ebenfalls weniger als drei Quadratmeter Platz zur Verfügung haben.Weiters fordert der Menschengerichtshof von Italien, dass innerhalb eines Jahres ein System eingeführt wird, das es den Häftlingen erlaubt, sich an italienische Gerichte zu wenden. Die Verurteilung durch das Gericht ist bereits die zweite nach 2009. Auch vor vier Jahren bemängelten die Richter zu wenig Platz für die Gefangenen in den Zellen. stol