Für 2 Tunesier, denen vorgeworfen wird, am brutalen Überfall auf den 41-jährigen Marokkaner am Bozner Verdiplatz am 4. November beteiligt gewesen zu sein, öffnen sich die Zellentüren: Das Freiheitsgericht verfügte die Aufhebung der vorbeugenden Verwahrungshaft. 2 weitere Verdächtige bleiben hinter Gittern, nach 3 weiteren wird noch gefahndet.<BR /><BR />Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Der 41-Jährige war mutmaßlich bei einem Konflikt unter Drogenhändlern krankenhausreif geprügelt worden. An einem Bein war er schwerstens verletzt worden, auch hatte er Schnittwunden im Gesicht erlitten. 3 Tunesier waren gleich nach dem Angriff verhaftet worden, ein vierter eine Woche später. Doch entgegen der These der Ermittler, dass sie alle am Übergriff beteiligt gewesen seien, räumte nur ein Verdächtiger seine Verantwortung ein. Der zweite Verdächtige gab an, gar nicht dort gewesen zu sein: Er habe sich schon vor dem Überfall von der Gruppe getrennt und in einem Supermarkt in der Freiheitsstraße eingekauft. Der dritte gab an, zwar am Tatort gewesen zu sein, aber nichts getan zu haben.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1098900_image" /></div> <BR /><BR />Vor dem Bozner Freiheitsgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Federico Secchi und Richter Alvise Dalla Francesca Cappello) erreichte ihr Verteidiger Nicola Nettis nun tatsächlich für diese beiden die Aufhebung der Maßnahme. Die Begründung der Entscheidung steht noch aus.<BR /><BR />Ausschlaggebend dürfte die Auswertung von Überwachungsbildern gewesen sein. Die Verteidigung hatte eigene Ermittlungen angestellt und offenbar belegen können, was ihre Mandanten angegeben hatten: Die Überwachungskameras des Supermarkts sollen den einen tatsächlich 4 Minuten vor dem Übergriff beim Verlassen des Geschäfts zeigen. Theoretisch wäre für ihn genug Zeit gewesen, den Verdiplatz auf seinem E-Roller zu erreichen. Die Kameras sollen aber auch ein zusätzliches, entscheidendes Detail eingefangen haben: die Farbe seiner Schuhe. Diese waren weiß. Aufnahmen vom Tatort sollen hingegen zeigen, dass der Schläger, für den er gehalten worden war, beim Übergriff schwarze Schuhe trug.<BR /><BR />Die Kameras sollen auch die Aussage des anderen stützen, der angegeben hatte, nur am Tatort vorbeigegangen und kurz zugeschaut, aber nichts getan zu haben. Zu klären sein wird die Frage, ob ihn eine Mitschuld treffen könnte.<BR /><BR />Auf schwere Körperverletzung stehen laut Art. 583 StGB 3 bis 7 Jahre Haft. Die mutmaßliche Verwendung von Gegenständen als Waffe könnte erschwerend gewertet werden und eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren bedeuten.