Jeder 12. im Land ist aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Krankheit Zivilinvalide. In einer aktuellen Statistik veröffentlicht die landesweit größte Interessenvertretung für Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung, die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol), umfassende Daten und erklärt, was Betroffene bei Rekursanträgen beachten müssen.<BR /><BR />Aktuell zählt Südtirol 46.252 Zivilinvaliden. Für die Anerkennung als solcher – gegliedert nach Schweregrad und gewertet in Prozenten – muss eine Ärztekommission eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 34 Prozent bestätigen. „Im Jahr 2020 gab es aufgrund weniger neuer Anerkennungen einen außergewöhnlich großen Rückgang an Zivilinvaliden. Das war vor allem auf Covid-19 und auf die Überlastung des Gesundheitssystems zurückzuführen“, sagt ANMIC-Präsident Thomas Aichner. In den letzten 12 Monaten habe sich die Situation in Sachen Visiten allerdings verbessert. Die Gesamtzahl der Zivilinvaliden ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 445 angestiegen.<BR /><BR />Mit 20.958 Südtirolern haben die meisten einen Invaliditätsgrad zwischen 34 und 73 Prozent. Je nach Invaliditätsgrad können Zivilinvaliden verschiedene Hilfeleistungen beanspruchen. Diese reichen von der Vergabe von Hilfsmitteln bis hin zu finanziellen Leistungen wie der monatlichen Zivilinvalidenrente über 446,95 Euro. Unter Einhaltung bestimmter Kriterien kann diese von jenen Zivilinvaliden in Anspruch genommen werden, deren Invaliditätsgrad mindestens 74 Prozent beträgt. Eine solche erhalten derzeit 11.416 Personen im Land. <h3> Deutlich mehr Vollinvaliden</h3>Den deutlichsten Zuwachs verzeichneten die Vollinvaliden: Deren Zahl ist 2021 um 200 auf 7498 Personen angestiegen. In der Kategorie der Menschen, denen eine 100-prozentige Zivilinvalidität mit Begleitgeld zuerkannt wurde, stieg die Gesamtzahl nur leicht an: Mit einem Zuwachs von 6 Personen zählt Südtirol aktuell 6380 Personen, die ihren Alltag nicht mehr autonom bewältigen können und deshalb das Begleitgeld von 525,17 Euro im Monat beziehen. <BR /><BR />Entgegen vieler Annahmen betrifft diese Kategorie auch Tausende Südtiroler im erwerbsfähigen Alter: Aus den statistischen Aufzeichnungen wird deutlich, dass 4364 Personen zwischen 18 und 64 Jahren von Pathologien betroffen sind, die die Ärztekommission mit einem erhöhten Invaliditätsgrad zwischen 74 und 99 Prozent bewertet hat. „Wenn wir von Zivilinvaliden sprechen, sind das nicht zwingend ältere Menschen“, sagt Aichner. „Auch über 1000 Kinder und Jugendliche sind von einer Zivilinvalidität betroffen, die meistens angeboren ist.“ Mehr als 40 Prozent aller Südtiroler Zivilinvaliden sind aber über 75, was mit altersbedingten Krankheitsbildern einhergeht.<BR /><BR /><embed id="dtext86-54183381_quote" /><BR /><BR />Neben der Zivilinvalidität kann auch im Sinn des Gesetzes 104/92 angesucht werden, das im Unterschied zur Zivilinvalidität nicht eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit, sondern den Grad der Behinderung feststellt. Aufgrund seiner steuer- und arbeitsrechtlichen Begünstigungen ist eine solche Zuerkennung für Betroffene besonders wichtig. Gab es bis Jänner 2021 noch 13.221 Betroffene, stieg deren Zahl im Laufe eines Jahres auf 14.695 an. <BR /><BR />Dieser Anstieg ist der stärkste, der in Südtirol je im Laufe eines Jahres erfasst wurde. Zurückzuführen sei das laut Aichner auf den stetig steigenden Informationsaustausch. „Dank verschiedener Anlaufstellen und durch die Digitalisierung sind Betroffene und deren Angehörige immer besser über die Vorteile dieses Gesetzes informiert und suchen folglich vermehrt darum an“, sagt er. „Außerdem pflegen immer mehr ihre Angehörigen selbst und suchen deshalb um die bezahlte Arbeitsfreistellung an.“<h3> Viele neue Rekursanträge</h3>Positiv sind laut Aichner die Daten der Rekursanträge. „Das hängt besonders damit zusammen, dass wir zu Beginn des Vorjahres eine Verlängerung der Rekursfristen von 60 auf 120 Tage erreicht haben. Ziel war es, den Zivilinvaliden mehr Zeit für den Erhalt fachärztlicher Dokumentation zu geben, die für jeden Rekursantrag vorausgesetzt wird“, sagt er. Dass diese Änderung Früchte getragen hat, bestätigt ein Blick auf die Statistik: Bei einem Plus von 187 Anträgen hat sich die Zahl der gestellten Rekursanträge fast verdoppelt. <BR /><BR />Mit 206 Visiten mehr als 2020 noch deutlicher war der Anstieg im Vorjahr bei den behandelten Rekursanträgen. „Dass eine Erhöhung der behandelten Rekurse eintreten wird, war nach dem Covid-19-bedingten Tiefstand zu erwarten“, so Aichner. Aber eine solche Zunahme sei doch beachtlich. Seit 31. März, dem Ende des Covid-19-Notstandes, gilt jetzt wieder die ursprüngliche Rekursfrist von 60 Tagen.<BR />