Bei der Lösung eines Betrugsfalls an einer 92-Jährigen erwies sich ein „elektronisches Auge“ zumindest als völlig nutzlos. „Nicht alle Kameras sind auf Gesichtserkennung ausgerichtet“, stellt dazu Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer klar und versichert: „Unsere Gemeinden kaufen kein ,Glump‘“. <BR /><BR />Zu dem Betrug, der auch als „Enkeltrick“ bekannt ist, war es im Raum Meran gekommen. Eine Rentnerin wurde von einer Frau angerufen, die sich als ihre Enkelin ausgab: Sie sei im Spital und brauche dringend Geld. Sie ersuchte die 92-Jährige, es einer Freundin auszuhändigen, die gleich vorbeikommen werde. <BR /><BR />Die 92-Jährige übergab der „Freundin“ alles Bargeld, das sie im Haus hatte – 3700 Euro – und ihren Goldschmuck. Erst als die Rentnerin ihren Sohn anrief und erfuhr, dass ihre Enkelin wohlauf war, begriff sie, dass sie einer Betrügerin aufgesessen war. <BR /><BR />Glücklicherweise hatte die Polizei bereits einen Verdacht bezüglich der Täterschaft. Dieser sollte sich bestätigen: Die 92-Jährige identifizierte die „Freundin“ auf einem Foto, sie wurde angezeigt. <BR /><BR />Keine Hilfe war hingegen eine Überwachungskamera, die auf der Straße angebracht war, über die die Verdächtige hatte gehen müssen, um zu ihrem Opfer zu gelangen. Die Bildqualität des Videos war derart schlecht, dass weder Schärfen noch Heranzoomen das Gesicht der Person erkennbar machte. <BR /><BR />Detail am Rande: Die Kamera befindet sich nicht weit entfernt von einem Kindergarten. Im schlimmstmöglichen Fall, dass ein Pädophiler dort lauern könnte, wäre seine Identifizierung anhand der körnigen Aufnahme unmöglich. <BR /><BR />Ist dies ein Einzelfall oder hängen möglicherweise auch in anderen Gemeinden Kameras, die sich bei Ermittlungen als nutzlos erweisen würden? Gemeindeverbandspräsident Andreas Schatzer stellt klar: „Jede Überwachungskamera, die eine Gemeinde anbringen lässt, muss genehmigt werden – ebenso die Aufgabe, die sie erfüllen soll. Unsere Gemeinden kaufen kein ,Glump‘.“ <BR /><BR />Bei weitem nicht alle Kameras im öffentlichen Raum würden auf Gesichtserkennung abzielen, so Schatzer. Beispielsweise gebe es jene, die nur durchfahrende Fahrzeuge „zählen“, um das Verkehrsaufkommen zu erfassen, oder andere, die auf Kfz-Kenntafeln fokussiert seien. Und in beiden Fällen dürfe das Gesicht der Autofahrer auf der Aufnahme aus Privacygründen gar nicht erkennbar sein.