Wie war diese gefährdete und streng geschützte Kleinfischart (Rote Liste Südtirols: besonders gefährdet; EU-Habitatrichtlinie: in Anhängen II und V gelistet, Berner Konvention: Anhang II gelistet, Landesfischereigesetz: ganzjährig geschützt) dort hingekommen?Umweltschutz und landwirtschaftliches Arbeiten: natürliche Feinde?Südtirols landwirtschaftlich genutzte Talböden sind von einem teils dichten Netz an Abzugsgräben durchzogen. Diese Entwässerungsgräben müssen periodisch instand gehalten werden, um ihre Funktion zu erfüllen. Andererseits sind diese Klein- und Kleinstgewässer überaus wichtige Ersatzlebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, da durch die Urbarmachung der Talböden die Flusslandschaften und mit ihnen die ursprünglichen Lebensräume dieser Tiere und Pflanzen zerstört wurden.„Kein Kavaliersdelikt“Daher ist bei Instandhaltungsarbeiten besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt zu nehmen. Der aktueller Fall aus Naturns zeigt, wie unachtsam selbst mit streng geschützten Tierarten umgegangen wird. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, wie der Dachverband für Natur- und Umweltschutz unterstreicht, denn neben möglichen verwaltungsrechtlichen Verstößen kennt das italienische Strafgesetzbuch seit 2015 auch dem Umwelt-Straftatbestand (reato ambientale).Landwirtschaftlicher TransportBei Instandhaltungsarbeiten des Naturnser Mühlgrabens wurde Material entnommen und mit diesem auch die im Sohlsubstrat lebenden Neunaugen. Beim Abtransport mit einem landwirtschaftlichen Transporter schwappte die Ladung teilweise über und mit ihr auch die Neunaugen. Aufgrund der Tatsache, dass es so viele Tiere waren, kann man diese bei den Instandhaltungsarbeiten eigentlich nicht übersehen haben. Wie viele Neunaugen mit dem Sohlsubstrat abtransportiert und deponiert wurden und so bei dieser Grabeninstandhaltung zu Schaden gekommen sind, lässt sich nur erahnen. Mit den Erhebungen zu den genauen Umständen sind die zuständigen Stellen der Abteilung Forstwirtschaft betraut, die auch Sanktionen bei festgestellten Verwaltungsübertretungen verhängen können. Seit dem Jahre 2015 haben derartige Vergehen aber nicht nur einen verwaltungsrechtlichen Aspekt, sondern auch einen strafrechtlichen.Konstant in SorgeIn den vergangenen Jahren hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz immer wieder auf den rücksichtslosen Umgang mit unseren Gewässern aufmerksam gemacht, ob Totalausleitungen, Fischsterben durch Pestizide oder radikale Grabeninstandhaltungen. Aufgrund der zahlreichen Fälle kann man sicherlich nicht mehr von Versehen oder bedauerlichen Einzelfällen sprechen. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hofft, dass es zu einem grundlegenden Umdenken kommt, bevor bei solchen oder ähnlichen Vergehen strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen.stol