Haarscharf fährt das Auto am Radfahrer vorbei, gerade einmal 30 Zentimeter trennen die beiden Verkehrsteilnehmer. „Ein kleiner Schwenker oder der Luftzug, der durch das nahe Überholen entsteht, genügt, um den Radfahrer in Schwierigkeiten zu bringen und im schlimmsten Fall einen Unfall zu riskieren“, erzählt Manfred Eisath. <h3> „Bitte Rücksicht auf die Radfahrer“</h3>Er kennt solche Situationen zur Genüge. Der begeisterte Mountainbike- und Rennradfahrer, der auch die Ausbildung zum „Bike Guide“ absolviert hat, ist häufig auf den Radwegen, aber auch den Straßen des Landes unterwegs. „Oft wird gegenüber den Radfahrern wenig Rücksicht genommen, ohne zu verstehen wie gefährlich das ist“, erzählt er. <BR /><BR /><embed id="dtext86-69983693_quote" /><BR /><BR />Dabei wären solche gefährlichen Überholmanöver gar nicht mehr erlaubt. „Autofahrer dürfen seit Dezember 2024 nur Radfahrer überholen, wenn sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten und die Linie auf der Fahrbahn strichliert ist“, informiert Hannes Silbernagl, Geschäftsführer im Verein Südtiroler Bikeguides. Ist die Mittellinie durchgezogen, durfte man bereits vor der neuen gesetzlichen Regelung den Radfahrer nicht überholen und musste hinter ihm bleiben. <BR /><BR />Neu eingeführt wurde die Regelung, dass Radfahrer in Wohnzentren zu zweit nebeneinander fahren dürfen, außerhalb ist das hingegen verboten. Fahrräder müssen auch vorne und hinten mit Licht ausgestattet sein.<BR /><BR />Über die Straßenverkehrsordnung wurde viel diskutiert (wir haben berichtet). Besonders die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Drogen, Alkohol sowie Handy am Steuer wurden verschärft. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/italiens-neue-strassenverkehrsordnung-alle-strafen-im-ueberblick" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier die Details zur neuen Straßenverkehrsordnung.</a> „Die neu eingeführten Regeln zum Schutz der Fahrradfahrer sind aber kaum bekannt“, berichtet Silbernagl. Deshalb würden sie derzeit auch wenig Beachtung finden.<BR /><BR /><embed id="dtext86-69983697_quote" /><BR /><BR />Dass Radfahrer besser geschützt werden, sei begrüßenswert. „Dadurch wird auch der Verkehr gleichmäßiger, weil sich Auto- und Radfahrer nicht mehr gegenseitig überholen“, erklärt Silbernagl. Für Autofahrer müsse das überhaupt kein Nachteil sein. „Das ist eine Frage der Umgewöhnung.“ <BR /><BR />Nicht zuletzt müsse man gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern die nötige Vorsicht walten lassen, appelliert Ortspolizei-Chef Christian Carli (siehe Interview). <BR /><h3> 3 Fragen an Christian Carli:</h3><div class="img-embed"><embed id="1168938_image" /></div> <BR /><b>Fahrräder überholende Fahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zeigt die neue Regelung bereits Wirkung?</b><BR />Christian Carli: Das kann ich nicht genau beurteilen. Wo es möglich ist, muss der Abstand eingehalten werden. Wo es nicht möglich ist, muss man die nötige Vorsicht walten lassen. <BR /><BR /><b>So war es bislang?</b><BR />Carli: Genau, gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Radfahrern oder Fußgängern, muss man Vorsicht walten lassen. Das gilt bis heute, denn auf engen Straßen, etwa in den Bergen, kann man den Mindestabstand nicht einhalten. <BR /><BR /><b>Werden mehr Kontrollen durchgeführt?</b><BR />Carli: Im Rahmen der normalen Verkehrskontrollen wird die Einhaltung des Mindestabstandes auch kontrolliert.