Als Landeshauptstadt ist Bozen etwas Besonderes. Dies rechtfertigt aber in keiner Weise das überaus restriktive Vorgehen der Stadtverwaltung bei der Ausgabe von elektronischen Identitätskarten. Die Beschwerden zu I-Karten haben zugenommen. „Und sie gehen fast ausschließlich auf das Konto von Bozen“, berichtet die Volksanwältin.<BR /><BR /><b>Morandell: „Eine Einschränkung der persönlichen Rechte sondergleichen“</b><BR /><BR />Denn: Dass beide Elternteile unterschreiben müssen, wenn ein im Ausland gültiger Ausweis für minderjährige Kinder beantragt wird, ist logisch. In Bozen allerdings gibt es auch für die Mütter minderjähriger Kinder keine elektronische Identitätskarte, wenn der Vater der Kinder nicht einverstanden ist. Ohne Unterschrift gibt es nur einen in Italien gültigen Ausweis.<BR /><BR /><b>Einfacher wäre es, wenn Bozen sich so benähme wie alle Gemeinden</b><BR /><BR />„Eine junge Mutter darf also ohne Segen des Mannes nicht zum Einkaufen nach Innsbruck. Eine Einschränkung der persönlichen Rechte sondergleichen“, ärgert sich Volksanwältin Morandell. Bozen berufe sich stur auf eine Angabe auf der Internetseite des Innenministeriums, die nicht der Rechtslage entspreche. <BR /><BR />Nun hat die Volksanwaltschaft in Rom interveniert, auf dass das Ministerium diesen „Hinweis in völlig anderem Zusammenhang“ von der Webseite nehme. <BR /><BR /><b>Klärung der Sachlage beim Innenministerium</b><BR /><BR />Einfacher wäre es allerdings, wenn Bozen sich so benähme wie alle Gemeinden. „Keine verlangt die Unterschrift des Vaters, der bei getrennt lebenden Paaren oft gar nicht mehr in Südtirol wohnt“, sagt Morandell.<BR /><BR />Doch damit nicht genug. Nur die Gemeinde Bozen fordert bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte aufgrund einer sehr restriktiven Auslegung ein, dass die Daten der Geburtsurkunde vorher verpflichtend übertragen werden müssen.<BR /><BR /> „Dies stellt ein großes Problem für viele Bürger dar, die im Ausland geboren sind“, sagt die Volksanwältin. Dies gilt laut Morandell vor allem für die ältere Generation, von der viele in Österreich oder Deutschland zur Welt kamen und nach 1948 nach Südtirol zurückgekehrt sind.<BR /><BR />Das Regierungskommissariat hat sich auf Anfrage der Volksanwaltschaft bereit erklärt, beim Innenministerium um eine Klärung der Sachlage anzusuchen. „Um eine einheitliche, hoffentlich wie früher einfache Vorgangsweise zu ermöglichen“, so Morandell.