Gruber (55) wurde wenige Stunden nach dem Tod von Sigrid Gröber festgenommen. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt.<BR /><BR />Grubers anfängliche Verteidiger Nicola Nettis und Silvia Negri hatten ein verkürztes Verfahren für ihren Mandanten beantragt, nachdem die Vorhaltung gegen ihn von Mord in Körperverletzung mit Todesfolge herabgestuft worden war. Allerdings stellte sich bei der gestrigen Vorverhandlung heraus, dass es offenbar ein Problem im Zusammenhang mit der Frist für den Antrag auf ein verkürztes Verfahren gegeben hatte. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="959569_image" /></div> <BR /><BR /> Sollte der Antrag dadurch nichtig sein, müsste sich Gruber vor einem Schwurgericht verantworten – wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft in Form eines sofortigen Hauptverfahrens beantragt. Dieses hätte bereits am 11. Dezember beginnen sollen. <h3> Entscheidung am 5. Dezember</h3>Dagegen argumentierten gestern Grubers Verteidigerinnen Alessandra D'Ignazio und Claudia Benedetti. Ihnen zufolge hätte man angesichts der abgeänderten Vorhaltung ein neues Verhör mit ihrem Mandanten ansetzen müssen und erst dann die neue Anklage erheben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestand dafür jedoch keine Veranlassung.<BR /><BR /> Am 5. Dezember wird Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco entscheiden, vor welchem Gericht bzw. in welchem Verfahrensmodus Gruber sich verantworten muss. Dies wird sich dann zwangsläufig auch auf das Strafmaß auswirken: Beim verkürzten Verfahren wird rein anhand der bereits vorliegenden Aktenlage entschieden, was den Prozess beschleunigt. Dafür steht dem Angeklagten eine automatische Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel zu. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="959572_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Wie berichtet,war Sigrid Gröber (39) am Morgen des 19. Februar vor der Hausmeisterwohnung der Hotelfachschule „Kaiserhof“ in Meran schwer verletzt aufgefunden worden. Die Frau starb kurz nach ihrer Einlieferung ins Spital. Wenige Stunden später wurde Alexander Gruber (55) festgenommen.<BR /><BR />Gegen ihn besteht der dringende Verdacht, seine Partnerin geschlagen und in der Folge schwerst verletzt in der Kälte liegen gelassen zu haben. Laut Autopsie war keine Verletzung für sich allein tödlich, was nicht auf eine Tötungsabsicht schließen lasse. Hinzu kam, dass die 39-Jährige an mehreren Vorerkrankungen litt. Rechtsmediziner Dario Raniero kam zum Schluss, dass Gröber ohne diese Vorerkrankungen trotz der schweren Verletzungen, die ihr zugefügt worden waren, vermutlich zu retten gewesen wäre. In der Folge lautete die Anklage nicht mehr auf Mord, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge.<BR />