Die Straßenpolizei, die im Auftrag der Bozner Staatsanwaltschaft die Unfallerhebungen und Nachermittlungen durchgeführt hat, hat nicht nur die Videoaufnahmen der Überwachungskameras bei der Mautstelle Bozen-Süd genau gesichtet, sondern auch die Aufnahmen einiger Kameras aus den umliegenden Straßen. <BR /><BR />Aus der Zusammenschau soll sich ergeben haben, dass Tobias Tappeiner, bevor er auf die Autobahn auffuhr, bereits in der Bozner Industriezone einen gewissen Streckenabschnitt auf der Gegenfahrbahn zurückgelegt hatte. Weshalb er dies getan hat, lässt sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren. <BR /><BR />Fest steht allerdings – wie die Bozner Staatsanwaltschaft gestern mitteilte –, dass bei Tappeiner bei der toxikologischen Analyse ein Blutalkoholwert von 1,69 Promille festgestellt werden konnte. Somit könnt seine prekäre Verfassung durchaus dafür verantwortlich gewesen sein, dass er eine Zeitlang auf der falschen Straßenseite gefahren ist. <BR /><BR />Die Untersuchung auf das Vorhandensein anderer Substanzen verlief im Übrigen negativ. Drogen oder Medikamente waren also nicht im Spiel.<BR /><BR />Allerdings soll es Hinweise geben, die den Verdacht nahelegen, dass sich der 24-Jährige seiner Geisterfahrt bewusst gewesen sein dürfte – zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt. Beim Durchfahren der Mautstelle in Bozen Süd soll er nämlich auf ein Hindernis gestoßen sein – spätestens in diesem Moment hätte er seinen Fehler bemerken müssen. Falls dem so war, hat Tappeiner zumindest nicht reagiert.<BR /><BR /> Er soll seine Geisterfahrt über die Ausfahrtsschleife bis auf die Südspur fortgesetzt haben, wo er dann aber Richtung Norden fuhr und frontal mit dem entgegenkommenden Minivan der fünfköpfigen Familie aus Vahrn zusammenprallte. <BR /><BR />Tobias Tappeiner wurde bei dem heftigen Aufprall getötet. Alle Insassen des Minivans erlitten teils schwerste Verletzungen, zwei Familienmitglieder werden immer noch in einer Spezialklinik in Deutschland behandelt. <BR /><BR />Rechtsanwalt Michael Forer vertritt die Familie. Er hat den Unfallbericht bei der Staatsanwalt angefordert, dessen Inhalt bei der Einleitung zivilrechtlicher Schritte entscheidend sein kann. <BR /><BR />In Sachen Schadenersatz könnten zwei Haftpflichtversicherungen zum Zug kommen – jene von Tobias Tappeiner sowie die Mitfahrerversicherung der geschädigten Familie.<BR /><BR />Auf strafrechtlicher Ebene nähert sich der tragische Fall hingegen dem Abschluss. Wie die Staatsanwaltschaft wissen ließ, hat sie inzwischen den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, da die Strafbarkeit durch den Tod des Täters bzw. Unfallverursachers erloschen ist.<BR /><BR /> Insofern würde ein Einwand gegen die Archivierung kaum Sinn machen. Über den Antrag auf Verfahrenseinstellung muss in Kürze der U-Richter befinden.