Die Mitarbeiterin war im April 2022 während einer Online-Besprechung zu Hause gestolpert und gestürzt. Dabei zog sie sich eine doppelte Fraktur des rechten Knöchels zu. Nach eigenen Angaben wollte sie Unterlagen aufheben, die ihr während der Sitzung vor dem Computer heruntergefallen waren. <BR /><BR />Die staatliche Arbeitsunfallversicherung INAIL hatte den Vorfall zunächst als entschädigungspflichtig anerkannt. Wenige Wochen später stufte die Behörde den Fall jedoch als „häuslichen Unfall“ ein und lehnte weitere Leistungen ab. Ein ärztliches Attest bescheinigte der Frau 137 Tage Arbeitsunfähigkeit. Da die Anerkennung als Arbeitsunfall verweigert wurde, musste sie Leistungen der Fürsorgeanstalt INPS in Anspruch nehmen und die Behandlungskosten zunächst selbst tragen.<BR /><BR /> Unterstützt wurde sie von ihrer Gewerkschaft. Nach einem erfolglosen internen Einspruch reichte die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht ein. Am 8. Mai 2025 entschied das Gericht zugunsten der Klägerin. Ihr wurden 1.300 Euro an Auslagen erstattet sowie eine monatliche Entschädigung wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit zugesprochen. Das Urteil, das erst am Mittwoch bekannt wurde, gilt in Italien als bahnbrechend.