<BR />Stefan Lechner war unmittelbar nach dem schrecklichen Verkehrsunfall in der Nacht auf den 5. Jänner 2020 verhaftet worden. Am 30. Jänner wurde er aus dem Gefängnis entlassen und im Kloster Neustift unter Hausarrest gestellt. Mitte Juli 2020 wurde der Hausarrest aufgehoben. Von dem Moment an war Lechner wieder ein freier Mann und ist es bis heute, er blieb auch weiterhin im Kloster. <BR /><BR /> Insgesamt hat er bereits rund ein halbes Jahr seiner Haftstrafe teils hinter Gittern, teils im Hausarrest abgesessen. Da es im Normalfall nur bis zu einem Strafmaß von 4 Jahren möglich ist, die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit unter Obhut der Sozialdienste zu beantragen, müsste Lechner nun mit Rechtskraft des Urteils zumindest für etwas mehr als ein Jahr ins Gefängnis. <h3> Alternativstrafe möglich</h3>Es gibt allerdings Gründe, die auch mit einem höheren Strafmaß eine Alternativstrafe ermöglichen, z.B. falls ein Betroffener aus physischen oder psychischen Gründen eine Therapie benötigt, die nicht mit dem Aufenthalt in einer Haftanstalt vereinbar ist. <BR /><BR />Wie berichtet, musste Lechner bereits gleich nach dem Unfall psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Sollte eine Betreuung auch künftig vonnöten sein, ist nicht auszuschließen, dass er bereits jenen Teil seiner Strafe, die er ansonsten hinter Gefängnismauern verbüßen müsste, in Form einer Alternativstrafe antreten kann. <h3>Ursprünglich zu 7 Jahren Haft verurteilt</h3>Stefan Lechner wurde vorgehalten, mit seinem Audi TT bei Luttach eine Gruppe von Fußgängern erfasst zu haben. 4 Urlauberinnen und 3 Urlauber verloren bei dem Unfall ihr junges Leben. Weitere 3 Frauen und 4 Männer wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässiger schwerer bzw. schwerster Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) und forderte 10 Jahre und 6 Monate Haft. Lechner hatte ein verkürztes Verfahren gewählt, das eine automatische Strafmaßreduzierung von einem Drittel vorsieht. Richter Ivan Perathoner verurteilte ihn zu 7 Jahren Haft. <BR /><BR />Im Sinne der Cartabia-Jutsizreform wurde Lechners Strafmaß nun um ein Sechstel herabgesetzt: Legt die Verteidigung keine Berufung ein, hat der Angeklagte automatisch Anrecht auf diese zusätzliche Reduzierung der Strafe.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/suche/Trag%C3%B6die%20von%20Luttach" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier erfahren Sie mehr zum Thema.</a>