Die Gutachter beantragen eine weitere Untersuchung am Unfallwagen. <BR /><BR /><BR />Eigentlich hätte mit der Diskussion der Parteiengutachter über ihre jeweiligen Schlussfolgerungen gestern das Beweissicherungsverfahren zum tragischen Unglück von Luttach beendet werden sollen. Doch vorerst ist nicht auszuschließen, dass eine weitere Untersuchung anstehen könnte, nämlich jene des elektronischen Steuergerätes des Unfallwagens. Das zumindest hat der Gutachter der geschädigten Parteien gestern beantragt. <BR /><BR />Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sehen diese vertiefende Analyse nicht als zwingend nötig an. Anders die Nebenkläger: Sie erhoffen sich eine eindeutige Klärung des strittigsten Punktes in diesem Verfahren, nämlich, wie schnell Stefan Lechners Audi TT unterwegs war. <BR /><BR /><b>Richter muss erst entscheiden</b><BR /><BR />Richter Emilio Schönsberg hat sich die Entscheidung gestern vorbehalten. Er möchte mit dem Amtssachverständigen vorher abklären, wie aussagekräftig die Daten aus dem elektronischen Steuergerät sein können. <BR /><BR />Bei dem Audi handelte es sich um ein älteres Modell, noch ist nicht klar, welche Daten seinem Steuergerät überhaupt entlockt werden können und wie genau diese dann sein werden. <BR /><BR />Wie berichtet, werden Stefan Lechner fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) vorgeworfen – mit 3 Erschwernisgründen: Alkohol am Steuer (1,97 Promille), Missachtung der Pflicht, in unmittelbarer Nähe von Zebrastreifen zu verlangsamen und überhöhte Geschwindigkeit. <BR />Der Unfall kostete 7 Menschen ihr junges Leben, 10 weitere wurden teils schwer verletzt. <BR /><BR /><b>3 unterschiedliche Erkenntnisse</b><BR /><BR />Von der Geschwindigkeit des Wagens hängt ab, ob ein Erschwernisgrund fallen könnte. Der Unfall hatte sich in einer 50 Stundenkilometer-Zone ereignet. Aber erst ab dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit kann diese erschwerend vorgehalten werden. Laut dem Amtsgutachter war der Audi TT mit 90 Stundenkilometern unterwegs, der Gutachter der Verteidigung errechnete 80, jener der Nebenkläger hingegen 110 Stundenkilometer. <BR /><BR />