Auf den ersten Blick sind 499.000 Euro an Schadenersatz eine enorme Summe. Aber kann dieses Geld das ausgleichen, was eine junge Südtirolerin bei einem folgenschweren Verkehrsunfall verloren hat? Eine Gerichtsgeschichte zum Nachdenken. <BR /><BR /><BR /><BR /><i>Von Roberta Costiuc</i><BR /><BR /><BR />Das Unglück mit verheerenden Folgen ereignete sich zu Beginn des Jahres 2015. Die junge Südtirolerin saß auf dem Rücksitz eines Autos, das auf einer Bergstraße einen Unfall hatte. Die Frau erlitt derart schwere Verletzungen, dass sie in die Uniklinik Innsbruck gebracht und sofort operiert werden musste. <BR /><BR />Der Heilungsprozess machte etliche Nachbehandlungen nötig, die psychische Belastung wog schwer und erforderte entsprechende Betreuung. Immer wieder hatte die junge Frau „flash-backs“ – immer wieder durchlebte sie die schrecklichen Momente des Unfalls vor ihrem geistigen Auge. Ein rechtsmedizinisches Gutachten bescheinigte ihr einen bleibenden Körperschaden von 48 Prozent, das psychiatrische Gutachten eine posttraumarische Belastungsstörung. Ihr Leben war nicht mehr mit jenem vor dem Unfall vergleichbar, was die Frau veranlasste, sich nicht mit der von der Versicherung angebotenen Akkontozahlung zufrieden zu geben und Klage einzureichen. <BR /><BR /><b>Ende einer Model-Karriere</b><BR /><BR /> Wie Rechtsanwalt Markus Wenter anführte, hatte seine Mandantin zum Zeitpunkt des Unfalls studiert, die zahlreichen krankheitsbedingten Absenzen hätten das Studium verlangsamt. Zugleich sei die junge Frau ein gefragtes Model gewesen – die langen OP-Narben machten dieser Karriere aber ein Ende. Aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität sei es für die vormals sehr sportliche Frau auch mit ihren Hobbys – Snowboarden und Klettern – vorbei gewesen. Und die Angst sollte beim Autofahren ihr ständiger Begleiter bleiben. <BR /><BR />Nach erfolgter Beweisaufnahme unterbreitete Richterin Ulrike Ceresara den Partien einen Vergleichsvorschlag. Darin wurde sowohl dem Leidensweg der jungen Frau als auch den bleibenden Einschränkungen entsprechendes Gewicht beigemessen. Die Richterin sah einen personalisierten Aufschlag von 22 Prozent – und damit nahe am gesetzlichen Maximum von 25 Prozent – auf die Schadenersatzsumme vor: Zusätzlich zu der bereits erfolgten Zahlung von 300.000 Euro erhielt die junge Frau damit weitere 199.000 Euro, als der Vergleich von den Parteien angenommen wurde.<BR />