Wie die Regelung im Detail aussieht und vor welche Probleme dies die Schulen stellt, lesen Sie hier. <BR /><BR />In Südtirols Schuldirektionen läuft seit gestern das große Planen. In der neuen Covid-Notverordnung des Landeshauptmannes wurden nämlich die staatlichen Richtlinien übernommen, wonach ungeimpfte Lehrpersonen ab 1. April gegen Vorweisen eines negativen Corona-Tests (siehe auch Bericht Seite 14) wieder in den Schulbetrieb zurückkehren dürfen. Die Rückkehr ins Klassenzimmer ist ihnen allerdings untersagt. „Die Regelung sieht vor, dass ungeimpften Lehrpersonen von der Schulführungskraft eine sinnvolle Tätigkeit zugeteilt werden muss“, sagt Bildungsdirektor Gustav Tschenett. <BR /><BR />Genau das stellt die Schulführungskräfte dieser Tage aber teilweise vor unlösbare Aufgaben. „In Schulen, wo es ein oder 2 Lehrpersonen betrifft, ist es ja kein Problem, diese etwa mit Bibliotheksdienst oder sonstigen Diensten zu beschäftigen“, so Tschenett. Wie viele der suspendierten Lehrpersonen am morgigen Tag wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sei derzeit noch völlig unklar, zumal man über den Impfstatus der einzelnen nicht Bescheid wisse. „Das Spiel beginnt wieder von vorn“, ärgert sich Tschenett. Völlig unverständlich sei, wieso Rom die Suspendierung nicht bis Schulende weiterlaufen gelassen habe. Das wäre in seinen Augen einfacher und unkomplizierter gewesen.<BR /><BR />Zurück in die Uniform heißt es ab morgen auch für alle Ungeimpften bei Sicherheitskräften, Zivilschutz, Forstwache und Heer. Auch sie dürfen laut jüngster Corona-Notverordnung des Landes nun wieder mit 3G, also auch mit negativem Corona-Test, zurück an ihren Arbeitsplatz.<BR /><BR />Freuen dürfen sich aber auch alle Pendler im Land. Für die tägliche Fahrt in Schule oder zur Arbeit braucht es ab morgen in Bus und Bahn keinen Green Pass mehr. Einzig die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, bleibt weiter aufrecht. Anders verhält es sich bei der Benutzung von Fernbussen, Interregionalzügen oder auch bei Flügen. Hier braucht es zwar nicht mehr den Super Green Pass (geimpft oder genesen), sondern es reichen jetzt 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet). Wer auf der Strecke Bozen-Brixen aber einen Euro- oder Intercityzug benutzt, sprich lokal mit einem internationalen oder interregionalen Zug fährt, brauch aber dennoch den Nachweis, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist – zusätzlich zur FFP2-Maske, heißt es bei der Südtirol Transportstrukturen AG (STA).