2 Fälle aus Südtirol zeigen, wie schwierig die Situation für alle Beteiligten ist.<BR /><BR />Laut Carabinieri-Sondereinheit NAS muss ungeimpftes Personal in Altersheimen suspendiert werden – auch ohne offiziellen Feststellungsbescheid des Sanitätsbetriebs. So zumindest wurde es jüngst bei einer NAS-Kontrolle im Altersheim Algund am 11. November vorexerziert. Doppeltes Ungemach also: Einmal für das Altersheim von Algund im Speziellen und einmal für alle Altersheime inklusive Gesundheitspersonal im Land.<BR /><BR />Aber der Reihe nach: Im Altersheim Algund tat eine ungeimpfte Krankenpflegerin Dienst. Als der Altersheim-Direktion Mitte September der Feststellungsbescheid zugesandt worden war, wies Direktorin Martina Breitenberger nach den gesamtstaatlichen Vorgaben der Pflegerin einen eigenen Arbeitsplatz zu, bei dem sie keinerlei Kontakt zu Mitarbeitern und Heimbewohnern hatte. „Sie war zuständig für die Apotheke, fürs Vorbereiten der Medikamente pro Woche für die Heimbewohner sowie fürs Programmieren von Visiten, Krankenhausfahrten usw. Sie war mit diesen bürokratischen Arbeiten ausgelastet und hatte keinerlei Kontakte, wie dies das Dekret vorsieht, war nie ein Sicherheitsrisiko zur Verbreitung des Virus“, sagt Breitenberger – zudem mit Green Pass.<BR /><BR />Dennoch wurde die Frau von der NAS in Abwesenheit mit einer Strafe belegt. „Und bis die Sachlage nicht geklärt ist, bleibt sie suspendiert. Wobei ich selbst dagegen Rekurs einreichen werde, weil ich alle Vorgaben eingehalten habe“, sagt Direktorin Breitenberger.<BR /><BR />Noch viel komplizierter gelagert ist der zweite Fall einer ungeimpften Heimgehilfin, immer im Heim in Algund. Rom sieht per Dekret 122 vor, dass sämtliches Altersheimpersonal ab 10. Oktober geimpft sein muss. „Wir dürfen aber niemanden fragen, ob jemand geimpft ist. Das fällt unter Datenschutz. Also haben wir uns auf ein Rundschreiben des Landesamtes für Gesundheitsbetreuung verlassen. Das besagt, dass alle Namen der Angestellten an den Sanitätsbetrieb zum Abgleich der Impfdaten zu schicken sind. Das haben wir getan. Und weil mit 15. Oktober die Green-Pass-Pflicht gekommen ist, haben wir ab da den Green Pass kontrolliert in Erwartung von Feststellungsbescheiden für ungeimpftes Personal“, sagt Martina Ladurner, Präsidentin des Altersheims Algund. Denn ein Prozedere zum Dekret 122 fehlt.<BR /><BR />Die NAS hat der ungeimpften Heimgehilfin, für die noch kein Feststellungsbescheid ausgestellt worden ist, und dem Heim eine Strafe ausgestellt, weil diese Frau dort nicht arbeiten dürfe. „Wir befinden uns in einem rechtlichen Vakuum. Denn wir als Heim dürfen einen Angestellten nicht ohne Rechtstitel – sprich ohne Feststellungsbescheid – suspendieren. Wir riskieren Rekurse vonseiten der Angestellten. Insofern ist dieser Fall fürs ganze Land, ja für ganz Italien ein Präzedenzfall“, sagen Ladurner und Breitenberger. Denn was ist dann mit den Ärzten, die weiterarbeiten, obwohl sie ungeimpft sind?