Die Beschwerde beim Verwaltungsgericht war von Rechtsanwalt Fabrizio Cavallar, einem Mitbewerber Volggers, eingebracht worden.Die Volksanwältin selbst zeigte sich in einer ersten Stellungnahme verwundert über das Urteil (siehe eigener Bericht).Landtag will in Berufung gehenAm Donnerstagnachmittag wurde schließlich bekannt: Der Landtag wird beim Staatsrat Berufung gegen das Urteil einlegen.Den Beschluss, das Urteil der autonomen Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts anzufechten, habe das Präsidium unter dem Vorsitz des Landtagspräsidenten Mauro Minnitti gefasst, heißt es in einer Stellungnahme.„In Bezug auf die Position der Volksanwältin Burgi Volgger werden wir eine vorübergehende Aussetzung der Urteilsvollstreckung beantragen, der vermutlich stattgegeben wird“, erklärt Vizepräsidentin Julia Unterberger.Volgger werde demnach bis zum rechtskräftigen Urteil im Amt bleiben, „sofern das erstinstanzliche Urteil bestätigt wird bzw. bis zum Ablauf der Legislaturperiode, falls dem nicht so sein sollte".„Gesetz müsste überdacht werden"Nach Maßgabe des Landesgesetzes Nr. 3 vom 4. Februar 2010, das der Wahl von Volgger am 10. November 2010 zugrunde lag, hat der neue Präsident/die neue Präsidentin binnen 60 Tagen nach Beginn der Legislaturperiode das Verfahren zur Wahl des neuen Volksanwalts/der neuen Volksanwältin in die Wege zu leiten.„Sollte sich das Urteil bestätigen, muss das Gesetz überdacht werden, da es der Entscheidung des Verwaltungsrichters zuwiderläuft“, befindet Unterberger.„Das Verwaltungsgericht beanstandet nämlich die fehlende Begründung der Entscheidung, was sich nur schwerlich mit der im Gesetz festgelegten geheimen Wahl vereinbaren lässt."stol