Zugegeben, das Bild mutet schon etwas eigenartig an, wenn im Garten nicht das Auto, sondern ein Hubschrauber parkt. <BR /><BR />„Mehrere Bürger aus dem Stadtviertel Sinich klagen über Lärmbelästigung durch das Starten und Landen von Helikoptern. Es handelt sich dabei augenscheinlich um Privatpersonen, die mit ihrem Fahrzeug auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses starten und landen“, schreibt <Fett>Madeleine Rohrer, Fraktionssprecherin der Liste Rösch/ Grüne</Fett> in einer Anfrage an den Bürgermeister. <BR /><BR />Darin will Rohrer in Erfahrung bringen, ob es eine Baugenehmigung für den Landeplatz gebe? „Ist das Parken eines Helikopters mit der urbanistischen Zweckbestimmung für die Gebäude in dieser Straße vereinbar und wenn ja, aufgrund welcher Grundlage? Wenn nein, welche Maßnahmen setzt die Gemeinde, um eine nicht konforme Nutzung zu verhindern?“, heißt es in der Anfrage weiter.<BR /><BR />Zudem wollen Rohrer und die Grünen in Erfahrung bringen, wer ist für die Einhaltung der maximalen Anzahl an möglichen Flügen verantwortlich ist und wie die Gemeinde sicherstellt, dass keine anderen Häuser überflogen werden? Und schließlich will die Oppositionsliste wissen, ob die Gemeinde die ENAC um ein allgemeines Start- und Landeverbot im ganzen Stadtteil ersuchen werde, zumal es einen offiziellen Heli-Landeplatz in der Rabbiosi-Straße gibt?<BR /><BR />Nicht nur die Grünen sondern auch die Luftfahrtbehörde ENAC in Bozen wurde von Bürgern wegen der Hubschrauberflüge bereits kontaktiert. Aber weil die Anrufer nicht imstande gewesen seien, das Kennzeichen des Hubschraubers mitzuteilen, könne auch nicht überprüft werden, ob alles ordnungsgemäß gemacht worden sei. Manchmal seien auch Leute darunter, die sich melden, weil sie prinzipiell mit dem Nachbarn ein Problem haben, heißt es.<BR /><BR />Prinzipiell könne man aber im Garten starten und landen. Man muss dafür aber eine Meldung an die ENAC und an die Quästur machen – und zwar vorher in einem angemessenen Zeitraum, damit die Ordnungskräfte in der Lage versetzt werden, eine etwaige Überprüfung vorzunehmen. <BR /><BR />Laut ENAC gebe es 3 Kategorien von Heli-Landeplätzen: einen nicht geführten Landeplatz wie in diesem Sinicher Fall, einen geführten Landeplatz, wie es ihn in der Rabbiosi-Straße oder beim Krankenhaus gibt und einen Heli-Flugplatz. Bei einem nicht geführten Landeplatz sind die Flugbewegungen limitiert und zwar auf 100 pro Jahr: sprich 50 Starts und 50 Landungen. Diese Limitierung sei zum Schutz der Anrainer da.<BR /><BR />Zudem müsse der Landeplatz so gelegen sein, dass – selbst wenn der Motor ausfällt – eine freie Einflugschneise ohne Menschenansammlungen gegeben sei, um in Sicherheit zu landen, heißt es vonseiten der zivilen Luftfahrtbehörde. Summa summarum: Ist der Grundbesitzer einverstanden, dass ein Hubschrauber landet und würden die Landungen gemeldet, sei alles in Ordnung.