Nach einer ersten Prüfung durch das Landesamt für Vermögensgüter werden die 20 Interessenbekundungen nun der Präsidentin des Landesgerichts Bozen Francesca Bortolotti und dem Leitenden Oberstaatsanwalt Axel Bisignano vorgelegt. Ihnen obliegt die Entscheidung, welches Gebäude am besten geeignet ist. Die Aufgabe der Landesverwaltung ist damit in dieser Phase abgeschlossen.<BR /><BR /><b> <a href="https://www.stol.it/tag/Gerichtsgeb%C3%A4ude" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr zum Teileinsturz des Gerichtsgebäudes und den Folgen lesen Sie hier. </a></b><BR /><BR />„Was wir mit großer Zufriedenheit feststellen können, ist die große Solidarität und das breite Interesse an unserer Markterhebung“, betont Hochbau- und Vermögenslandesrat Christian Bianchi. „Für das Gerichtsgebäude hat sich die gesamte Wirtschaft engagiert. Ganz allgemein hat die Stadt Bozen auf diese Notsituation geschlossen reagiert. Die Reaktion auf dieses unerwartete Ereignis erfolgte sofort.“<h3> Die ausschlaggebenden Gründe für die Auswahl</h3>Für die Auswahl des geeigneten Gebäudes sind nach derzeitigem Stand vor allem folgende Kriterien entscheidend: Die Größe der Immobilie, ihr Zustand und die erforderlichen Zertifizierungen, das Vorhandensein von Sälen, Archiven und Parkplätzen sowie die sofortige Nutzbarkeit des Gebäudes.<BR /><BR />Am Gerichtsplatz laufen unterdessen die Arbeiten zur Sicherung der verbliebenen Teile des Gerichtsgebäudes weiter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen laut Hochbauressort inzwischen weitere Maßnahmen zu planen. Die Ursache des Einsturzes bleibt weiter Gegenstand der Ermittlungen.