Dienstag, 5. Oktober 2010

Unterhaltsvorschuss: Land bekommt nur knapp zehn Prozent zurück

Das Unterhaltsvorschussgesetz, das seit dem Jahr 2003 in Kraft ist, hilft in Südtirol alleinerziehenden Müttern, den Unterhalt vom Vater des Kindes auch dann zu bekommen, wenn dieser nicht zahlt.









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