Bei den Objekten handelt es sich weder um Gegenstände aus dem Fundbüro noch um Ware aus Konkursen, sondern um Gegenstände, die heuer vom Bozner Zollamt beschlagnahmt wurden.<BR /><BR />Sie wurden bei Bürgern sichergestellt, nachdem diese sie im Ausland gekauft und nach Italien eingeführt hatten. Auch Einkäufe, die im grenznahen und zollbegünstigten Livigno getätigt wurden, sind darunter. <BR /><BR /> Einige Bürger hofften wohl, eine Mehrwertsteuerzahlung zu umgehen, andere waren sich vielleicht der entsprechenden Steuervorschriften gar nicht bewusst. Ob Schmuck, Handtaschen, E-Bikes, Sportbekleidung, Spirituosen, Parfums oder elektronische Geräte: Ab 28. Oktober können sie online ersteigert werden – mit der Chance auf einen erschwinglichen Preis. <h3> Im Stil von ebay</h3>Die Versteigerung läuft im Stil von ebay ab: Um die Objekte anzusehen und ein Angebot abzugeben, können Interessierte auf der Homepage des Bozner Landesgerichtes (www.tribunale.bolzano.it) das Fenster „Gerichtliche Verkäufe“ öffnen und dort auf „Versteigerungen beweglicher Sachen“ klicken. <BR /><BR />Bis zum 8. November können Gebote abgegeben werden, am Ende der Auktion erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Nähere Infos gibt es unter den Tel. 0471/92 12 84 und 0471/92 16 80 sowie unter ist.vend.giud.bz@brennercom.net.