Dadurch der öffentlichen Hand ein Schaden über 600.000 Euro entstanden sein.<h3> Eingabe von Köllensperger brachte Fall „Ausverkauf der Dolomiten“ ins Rollen</h3>Ins Rollen gebracht hatte den Fall Paul Köllensperger im Jahr 2022. Der Landtagsabgeordnete des Team K hatte damals zum Verkauf eines landeseigenen – im Übrigen mitten im UNESCO-Weltnaturerbe gelegenen – Grundstückes am Rosengarten an einen Privaten eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof gemacht. <BR /><BR />In einer Aussendung hatte er sich damals über den „Ausverkauf der Dolomiten“ geärgert und für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.<BR /><BR /><BR />Seitdem schien der Fall in Vergessenheit geraten. Wie erst jetzt durch eine Aussendung der Finanzpolizei bekannt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof so gut wie unmittelbar nach Köllenspergers Eingabe Ermittlungen aufgenommen. <BR /><BR />Der Verdacht: Die 900 Quadratmeter umfassende Fläche bei der Santnerpass-Hütte, die sich im Besitz der Landesdomäne befand, könnte zu einem unangemessenen Preis verkauft worden sein. Besagte Fläche war um 27.450 Euro – sprich um 30,5 Euro je Quadratmeter – verkauft worden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1075203_image" /></div> <BR /><BR />Im Zuge der Ermittlungen durch die Finanzpolizei scheint sich dieser Anfangsverdacht verhärtet zu haben. Der Verkaufspreis soll nämlich auf eine Schätzung durch das Landesschätzamt erfolgt sein, das zur Berechnung des Wertes jenen einer unbebauten Wiese im Hochgebirge herangezogen haben soll. <h3> Beamte sollen bereits „seit ersten Gesprächen“ mit Käufern über ihre Erweiterungsabsicht gewusst haben </h3>Laut Ermittlern hätten die hohen Landesbeamten, die nun von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof zur Rechnung gezogen werden, allerdings gewusst, dass die privaten Kaufinteressenten auf diesem Grundstück Neubau und Erweiterung der alten Schutzhütte geplant hatten. <BR /><BR />„Und zwar seit den ersten Gesprächen zwischen Beamten und den am Kauf interessierten Unternehmern Judith und Stefan Perathoner“, heißt es in der Aussendung der Finanzpolizei. <BR /><BR /><BR />Demnach hätte laut Finanzpolizei eine zweite Schätzung erfolgen müssen. Mit diesem Vorwissen hätte bei einer zweiten Schätzung ein weit höherer Wert als Grundlage herangezogen werden müssen, kommen die Ermittler zum Schluss. Dies aber sollen die beiden nun belangten Beamten unterlassen haben. <h3> Schaden zum Nachteil der öffentlichen Hand mit über 600.000 Euro beziffert </h3>Hätten die Landesbeamten eine neue Schätzung des Preises in Auftrag gegeben, hätten die Käufer laut Berechnungen der Ermittler einen weit höheren Preis für das unterm Rosengarten gelegene Grundstück bezahlen müssen. Laut Berechnung der Finanzpolizei über 640.000 Euro anstelle der effektiv bezahlten 27.450 Euro. <BR /><BR /><BR />In einem Schreiben an die beiden Landesbediensteten fordert die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof diese nun auf, zu den ihnen gegenüber gemachten Vorhaltungen Stellung zu nehmen. Gleichzeitig fordert die Anklage von den beiden 600.000 Euro ein. <BR /><BR /><BR />Dieser Betrag soll der öffentlichen Hand aufgrund des laut den Ermittlungen zu billigen Verkaufes des Grundstückes bei der Santnerpass-Hütte, nämlich entgangen sein. <BR /><BR />Bekanntlich wurde die Santnerpass-Hütte nach dem Kauf der 900 Quadratmeter an landeseigenem Grund um ein Vielfaches ihrer ursprünglichen Größe erweitert. Seitdem ist die Santnerpass-Hütte von Bozen aus sichtbar – und wegen einem Teil des Grundes, auf dem sie steht, jetzt auch im Visier der Justiz.