Am Ende eines Schuljahres bei den Eltern müssen die Kinder in Form einer Eignungsprüfung belegen, dass sie den Lernstoff durchgemacht haben und auch beherrschen.<BR /><BR /><BR />Es handelt sich beileibe um kein neues Phänomen und ist sehr wohl auch vom Gesetzgeber geregelt: der Elternunterricht. Allerdings wurde dieser als Alternative zum regulären Unterricht für Kinder mit Schulpsychosen oder gewissen psychischen Leiden geschaffen – lange bevor die Coronapandemie auch den Bildungssektor vor bis dato ungekannte Probleme zu stellen begann. Allerdings haben die verpflichtenden Coronabestimmungen in den Schulen einige Eltern dazu animiert, in Form des Elternunterrichts ihren Kindern selbst den Lernstoff beizubringen.<BR /><BR />So ist bereits im vergangenem Schuljahr die Zahl jener Schüler, die in den eigenen 4 Wänden die Schulbank drücken, auf über 130 Schüler angestiegen, und nun hat sich diese Anzahl noch einmal merklich erhöht. Laut Auskunft Tschenetts werden heuer insgesamt 186 Schülern die Grundrechenarten, die Grammatik, die Zweitsprache und einiges mehr daheim in Eigenregie beigebracht: 140 Grundschülern, 42 Mittelschülern, 3 Berufs- und Fachschülern sowie einem Oberschüler. <BR /><BR /><b>Kommen weitere Abmeldungen?</b><BR /><BR />Tschenett stuft die Zahlen als ziemlich moderat ein: „Die zeitweise befürchtete Flucht in den Elternunterricht infolge von Corona ist nicht eingetreten. Viele dürften auch bemerkt haben, dass Schule weit über die reine Wissensvermittlung hinausgeht und eine Vielzahl von sozialen Kompetenzen umfasst.“ Gemeinsame Ausflüge, der tägliche Austausch mit anderen Schülern, das Lernen und die Kommunikation in der Gruppe – all das sei in Eigenregie schwer zu bewerkstelligen. Allerdings sei noch schwierig abzuschätzen, wie viele weitere Abmeldungen im Falle von verpflichtenden Nasenflügeltests folgen könnten. <BR /><BR />Bevor dem Elternunterricht überhaupt stattgegeben werden kann, müssen die Eltern erklären, der Aufgabe finanziell und intellektuell gewachsen zu sein. Am Ende eines Schuljahres müssen die Kinder zudem in Form einer Eignungsprüfung belegen, dass sie den Lernstoff durchgemacht haben und auch beherrschen. Schließlich gibt es nicht nur das verfassungsrechtlich abgesicherte Recht auf Elternunterricht, sondern zugleich auch für jedes Kind das Recht auf Bildung.<BR /><BR />Im vergangenen Jahr waren 133 Grund- und Mittelschüler im Homeschooling, davon haben 15 ihr Bildungsziel nicht erreicht, weitere 6 waren erst gar nicht zur Überprüfung angetreten.<BR />