Die Sammelfrist für die 100.000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012.Die Schweizer Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative keine formalen Hindernisse identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung zur Vorprüfung hervorgeht.Damit kann das Komitee sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Der Inhalt der Initiative wird erst nach dem Zustandekommen geprüft. Die Entscheidung über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament.Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die „in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen“.Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut deren Angaben aus dem Umfeld eines Opfers. Die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestoßen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren.apa/sda