Grundsätzlich gilt auch in diesem Jahr: Maske und Green Pass müssen wieder mit!<BR /><BR /><BR />Endlich ein Besuch bei Verwandten, eine Wanderung in den Frühling, Spargelessen im Restaurant, ein Wochenende im Wellnesshotel: Die Vorfreude auf Ostern 2022 ist groß, denn in den vergangenen 2 Jahren fielen die Tage rund um Ostersonntag und -montag wegen der Pandemie recht freudlos aus. In diesem Jahr sind viele Regeln gelockert. Etwas getrübt ist die Freude nur durch die inzwischen deutlich gestiegenen Preise, etwa an der Tankstelle, im Hotel und im Restaurant. <BR /><BR />Und hier sind die Regel im Überblick. Grundsätzlich gilt: Maske und Green Pass müssen auch diesmal wieder mit.<BR /><BR /><BR /><b>Reise mit Zug, Flugzeug, Fernbus oder Schiff (Fähre)</b><BR /><BR />Ohne FFP2-Maske geht hier leider noch nichts! Zumindest bis 30. April gilt noch die Regel, dass für die gesamte Dauer der Reise die Schutzmaske getragen werden muss. Eine Lockerung gibt es dagegen beim Green Pass. Wer in diesen Verkehrsmitteln an Bord will, braucht nicht mehr den Super Green Pass (nur für Geimpfte und Genesene), sondern die einfache Variante (GreenPass), die auch über einen gültigen negativen Test ausgestellt wird (48 Stunden bei einem Antigentest).<BR /><BR /><b>In Hotel und Restaurant</b><BR /><BR />Für Übernachtungen im Hotel oder in einer Pension ist kein Green Pass mehr erforderlich; auch hausinterne Restaurants dürfen ohne Einschränkungen benützt werden. Wer aber sonst im Innenraum eines Restaurants das Mittag- oder Abendessen genießen will, muss den Green Pass vorweisen – vorerst gilt diese Regel bis 30. April. Wenn das österliche Wetter dies hoffentlich zulässt, ist der Aperitiv oder das Essen im Freien aber ohne Green Pass erlaubt. <BR /><BR /><b>Bus, U-Bahn, Straßenbahn</b><BR /><BR />Im öffentlichen Nahverkehr gilt noch bis 30. April die Maskenpflicht (FFP2). Der Green Pass wird beim Einsteigen aber nicht mehr verlangt. <BR /><BR /><b>Kino, Theater, Konzerte, Diskotheken</b><BR /><BR />Im Kulturbereich sind die Lockerungen der Coronaregeln noch nicht ganz angekommen. Hier muss nach wie vor grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden, zudem ist der Super Green Pass vorzuweisen. In der Diskothek dürfen ebenfalls nur Geimpfte und Genesene mit Super Green Pass feiern; sie müssen weiters eine chirurgische Maske tragen, die auf der Tanzfläche abgenommen werden darf. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />