Freitag, 9. Mai 2014

"Unwiderrufliche Kaufangebote bei Immobilien sind nichtig"

"Der Kassationsgerichtshof lässt keine Zweifel: Unwiderrufliche Kaufangebote, die vom Verkäufer und Käufer unterzeichnet wurden, sind nichtig, wenn sie den Abschluss eines zukünftigen Kaufvorvertrags vorsehen", betont die Verbraucherzentrale Südtirol.









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