Freitag, 6. November 2015

Unwissenheit schützt vor Gefängnis

In erster Instanz waren die beiden Männer am Bozner Landesgericht zu 3,5 bzw. 5 Jahren Haft verurteilt worden. Am Oberlandesgericht in Bozen wurde das Urteil nun für nichtig erklärt, da die beiden nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden waren, dass sie rechtskräftig verurteilt waren.

Foto: © D









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by