Corona-Einreisebeschränkungen und Auflagen verändern sich laufend: In Griechenland gilt noch 2G, in Dänemark ist von Covid auf den ersten Blick nichts mehr zu bemerken. Wer jetzt reisen möchte, muss sich gut informieren. Hier ist ein Überblick.<BR /><BR /><BR /><b>Österreich</b>: Bei der Einreise gilt grundsätzlich die 3G-Regel, sie ist also auch mit gültigem negativen Test möglich. Viele Corona-Beschränkungen sind seit knapp zwei Wochen weitgehend aufgehoben. Ab 23. März sind in Innenräumen wieder FFP2-Masken verpflichtend, weiterhin gilt das für Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und im Kundenbereich lebensnotwendiger Geschäfte. In Hotels, Gaststätten und Bars benötigen Gäste keinen Impf- oder Testnachweis mehr. Auch das Feiern in Diskotheken ist wieder erlaubt. Die allgemeine nächtliche Sperrstunde gilt nicht mehr. Bei Veranstaltungen entfallen die Besucher-Obergrenzen.<BR /><BR /><b>Deutschland</b>: Seit 20. März sind die bundesweit einheitlichen Regeln ausgesetzt, die Bundesländer können selbst über die Maßnahmen entscheiden. Viele nützen aber die zweiwöchige Übergangsfrist und bleiben vorerst bei den bekannten Maßnahmen. Seit Sonntag werden fürs Zugfahren keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt; die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. <BR /><BR /><b>Dänemark</b>: Hier sind alle Einschränkungen aufgehoben. Nur für den Zugang zu Gesundheitsbereichen (zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime) ist offiziell weiter ein negatives Covid-19-Testergebnis, eine vollständige Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat vorzulegen. Eine Maske wird dort empfohlen. Achtung: Private Unternehmen oder Kultureinrichtungen dürfen Nachweise und Masken ebenfalls fordern.<BR /><BR /><b>Frankreich</b>: In Frankreich gilt seit dem 14. März 2022 keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind allerdings öffentliche Verkehrsmittel und medizinische Einrichtungen. In Kinos, Cafés, Museen und Restaurants müssen keine Impfpässe mehr vorgelegt werden, im Einzelhandel musste das auch vorher schon nicht sein. In Krankenhäusern und Altenheimen wird lediglich ein Gesundheitspass verlangt, der auch aus einem negativen Corona-Test bestehen kann.<BR /><BR /><b>Spanien</b>: Landesweit gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen und Verkehrsmitteln. Bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen oder wenn im Sitzen der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zugangsbeschränkungen sind regional unterschiedlich.<BR />In Andalusien gibt es laut „fvw TravelTalk“ noch Beschränkungen von Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Es wird empfohlen, die Website der Regionalregierung Andalusiens zu besuchen.<BR />Auch auf den Kanaren gibt es noch Zugangsbeschränkungen, diese sind allerdings nicht einheitlich für alle Inseln gültig. Genauere Informationen bietet das örtliche Fremdenverkehrsamt.<BR /><BR /><b>Griechenland</b>: Hier gilt in vielen Bereichen noch die 2G-Regel. Der Besuch von Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Im Einzelhandel, Banken oder Behörden gilt die 3G-Regel. Hier ist der Zugang also auch für Ungeimpfte möglich, sofern sie (mindestens) einen Antigen-Test vorweisen können, der nicht älter 24 Stunden ist.<BR />Auch für überregionale Reisen ist entweder eine Impfbescheinigung, ein Test (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenen-Bescheinigung nötig.<BR />