Nach Ansicht der Richter droht Flüchtlingen in dem Land keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.Geklagt hatte ein Marokkaner, der 2009 übers Meer nach Italien geflohen war. Er reiste nach Deutschland weiter und stellte hier einen Asylantrag.Die Behörden verweigerten das Asylverfahren und schoben den Mann nach Rom ab. 2011 tauchte er wieder in Deutschland auf und beantragte erneut vergeblich Asyl.Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwies auf die Zuständigkeit Italiens, da der Flüchtling dort in die EU eingereist sei (Az.: 1 A 21/12).Der Kläger hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen.dpa