Die Frau hatte 2018 im Zuge einer hitzigen Auseinandersetzung mit ihrem Vorgesetzten die Arbeit verweigert und ihn im Beisein einer Kollegin mit dem Schimpfwort „leccac…“ beleidigt. Wenige Tage später erhielt sie die Kündigung (giusta causa).<h3>Ein langer Instanzenweg</h3>Die Arbeitnehmerin wehrte sich vor Gericht gegen die Kündigung. 2020 stellte das Arbeitsgericht in Catania fest, dass die Strafe unverhältnismäßig sei, und ordnete ihre Wiedereinstellung samt Zahlung von zwölf Monatsgehältern an. Diese Entscheidung wurde 2021 in der Berufungsinstanz zunächst bestätigt.<BR /><BR />Doch ihr Arbeitgeber ging weiter in Berufung – mit Erfolg. 2023 bewertete das Berufungsgericht von Catania den Vorfall als „von erheblicher Schwere“ und als Fall von „schwerer Insubordination“. Damit sei die Kündigung gerechtfertigt.<h3> Kassationsgericht bestätigt Urteil</h3>Der Kassationsgerichtshof hat diese Einschätzung nun bestätigt. In der Entscheidung heißt es, die Beleidigung sei nicht als bloßer Streit oder Wortwechsel einzustufen, sondern als schwerwiegende Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<BR /><BR /> Verschärfend komme hinzu, dass die Worte in Anwesenheit einer Kollegin gefallen seien – ein Zeichen von „Herausforderung und Missachtung gegenüber der Autorität“.<BR /><BR />Auch der Hinweis der Frau, sie habe sich in einer Phase beruflicher Unzufriedenheit befunden, ließ die Richter unbeeindruckt: Solche Umstände könnten ihr Verhalten nicht rechtfertigen.