Bereits am 30. September des vergangenen Jahres war der 30-jährige gebürtige Türke Cim vor dem Bozner Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wird zur Last gelegt, am 12. August 2023 seine damalige Ex-Partnerin Celine Frei Matzohl in seiner Wohnung in Schlanders auf grausame Weise niedergestochen zu haben. <BR /><BR />Die Verteidigung des Angeklagten hatte anschließend Berufung gegen das Urteil eingelegt, sodass der Fall am Oberlandesgericht erneut behandelt wurde. Vor allem versuchten die Anwälte des 30-Jährigen zu beweisen, <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/omer-cim-bricht-sein-schweigen-ich-verdiene-es-nicht-zu-leben" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">dass dieser die Tat nicht von langer Hand geplant, sondern im Affekt gehandelt hatte.</a> Auch <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/omer-cim-bricht-sein-schweigen-ich-verdiene-es-nicht-zu-leben" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Omer Cim selbst brach sein Schweigen</a> und sagte vor Gericht aus. <BR /><BR />Am späten Freitagabend folgte schließlich das Urteil. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Monaco bestätigte die Entscheidung aus erster Instanz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.