Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/luis-durnwalder-fordern-vollen-freispruch" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, die Anklage von Amtsunterschlagung auf Zweckentfremdung von Geldern herabzustufen. <BR /><BR />Hätte das Gericht in diesem Sinne geurteilt, wäre die Vorhaltung gegen Durnwalder längst verjährt. Für den Fall, dass es bei Amtsunterschlagung bleiben sollte, hatte die Staatsanwalt 3 Monate Haft beantragt.<BR /><BR />Doch sowohl Durnwalder selbst als auch Verteidiger Gerhard Brandstätter hatten klargestellt: „Wir wollen keine Verjährung, wir wollen einen vollen Freispruch“ - ein Ziel, das sie heute erreicht haben.<h3> Schon im ersten Sonderfonds-Prozess freigesprochen</h3>Die Staatsanwaltschaft kreidete dem Ex-Landeshauptmann 37 Ausgaben in Gesamthöhe von 23.642,02 Euro an, und zwar im Zeitraum von November 2012 bis März 2013. Nach Auffassung der Anklage hätten diese Ausgaben nicht aus dem Sonderfonds bestritten werden dürfen, es handelte sich um Spenden und Zuwendungen an Vereine, Verbände, für Maturabälle, aber auch an Privatpersonen. <BR /><BR />Derartige Spesen waren Durnwalder allerdings schon im ersten Sonderfonds-Prozess vorgehalten worden, und er war zu diesen Punkten – inzwischen rechtskräftig – freigesprochen worden. Ob diese Tatsache einen Einfluss auf das heutige Urteil hatte, wird sich zeigen, sobald die Begründung hinterlegt ist. Das Gericht hat dafür 90 Tage veranschlagt.