Alen R. wird zur Last gelegt, im Juni 2015 durch die Innenstadt gerast zu sein, wobei drei Menschen starben und rund 50 wurden zum Teil schwer verletzt wurden.Nach sieben Verhandlungstagen werden die Geschworenen die zentrale Frage nach der Zurechnungsfähigkeit beantworten müssen. Zwei Gutachter attestierten dem Betroffenen Schizophrenie und damit Unzurechnungsfähigkeit, der dritte sprach von schwerer Persönlichkeitsstörung, stufte ihn aber als zurechnungsfähig ein. Es geht bei der Entscheidung der Laienrichter nun darum, ob R. nur in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen oder zusätzlich auch verurteilt wird.apa