Mittwoch, 27. April 2022

Kinder sollen den Nachnamen beider Elternteile tragen

Die automatische Verwendung des väterlichen Nachnamens beim Kind sei unzulässig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. „Alle Vorschriften, die dies vorsehen, sind unrechtmäßig.“

Die automatische Verwendung des väterlichen Nachnamens beim Kind sei unzulässig.









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