Viele Arbeitnehmer wiegen sich in Sicherheit, wenn sie in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen Dampf ablassen. Doch Vorsicht: Das höchste Gericht Italiens hat nun klargestellt, dass beleidigende oder geschäftsschädigende Äußerungen in Messenger-Diensten sehr wohl einen rechtmäßigen Kündigungsgrund darstellen können. <BR /><BR />Wie die italienische Wirtschaftszeitung IlSole24Ore berichtet, ist die „geschlossene“ Natur des Chats kein Freibrief für schweres Fehlverhalten.<h3>Der konkrete Fall: Kritik, Beleidigung und Sabotage-Tipps</h3>Auslöser des Urteils war der Fall einer Angestellten, die in Zeiten von Corona eine Sprachnachricht in eine Chatgruppe gesendet hatte, in der sie sich über die Green Pass -Kontrollen in ihrer Firma ausließ. <BR /><BR />Dabei kritisierte sie nicht nur die interne Organisation und beleidigte Vorgesetzte sowie Kollegen, sondern ging noch einen Schritt weiter: Sie gab konkrete Anweisungen, wie interne Kontrollpflichten umgangen werden könnten.<BR /><BR />Diese Nachricht fand später sogar den Weg auf Facebook und gelangte damit vom geschlossenen Chat an eine breite Öffentlichkeit. Die Arbeitnehmerin kostete es letztlich ihren Job.<h3> Die Begründung der Richter</h3>Das Kassationsgericht hat nun bestätigt, dass es sich dabei um eine legitime Entlassung handelte und wies die Argumentation zurück, dass ein privater Chat unter den Schutz der absoluten Vertraulichkeit falle. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit drei zentralen Punkten.<BR /><BR /><b>Dritte als Zeugen:</b> Sobald eine Nachricht an eine Gruppe gesendet wird, erreicht sie eine Vielzahl von Personen, die gegenüber dem Absender als „Dritte“ gelten. Damit verliert die Kommunikation ihren rein privaten Charakter.<BR /><BR /><b>Schädigungsabsicht:</b> Das Gericht wertete die bewusste Weitergabe von vertraulichen Informationen und die Aufrufe zur Umgehung von Regeln als vorsätzliche Schädigung des Vertrauensverhältnisses.<BR /><BR /><b>Vorhersehbarkeit der Verbreitung:</b> Auch wenn die Mitarbeiterin die Nachricht nicht selbst auf Facebook gepostet hatte, hätte sie laut Gericht damit rechnen müssen, dass Inhalte aus einer Gruppe weitergetragen werden können. Diese „Fahrlässigkeit“ bei der Verbreitung lasteten die Richter ihr zusätzlich an.<h3> Uneinheitliche Rechtslage bleibt bestehen</h3>Trotz dieses harten Urteils bleibt die Rechtsprechung in Italien zu diesem Thema ein schmaler Grat. In der Regel neigen Gerichte bei privaten Chats dazu, die Vertraulichkeit höher zu gewichten als bei „offenen“ sozialen Netzwerken wie Facebook. <BR /><BR />Eine Kündigung wegen einer WhatsApp-Nachricht wird meist nur dann für gültig erklärt, wenn – wie in diesem Fall – außergewöhnlich schwere Verstöße vorliegen.