Der Vierjährige war am 6. Juli 2020 mit seinen Eltern im Bozner Lido. In einem unbeobachteten Moment verschwand er. Sofort wurde nach dem Jungen gesucht, doch bis er gefunden wurde, verging eine gewisse Zeit. Er trieb bewusstlos im Wasser eines Beckens, das von Gittern und Ketten umrundet war. Der Bub konnte noch reanimiert werden, doch er war eine erlag jedoch vier Tage nach dem Badeunfall im Krankenhaus seinen Verletzungen.<BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung ein – zuerst auch gegen die Eltern des Jungen. Doch diese Erhebung wurde rasch eingestellt. In der Folge sprach der U-Richter zwei Mitarbeiter des Bozner Lidos frei, für zwei Bozner Gemeindebeamte verfügte er die Einleitung des Hauptverfahrens. <BR /><BR />Ursprünglich war angenommen worden, dass das Becken für alle Badegäste geschlossen war und dass die Absperrungen aus Sicherheitsgründen angebracht worden waren. Im Verlauf der Beweisaufnahme konnten die Verteidiger Andreas Tscholl bzw. Wolfgang Burchia und Paride D'Abbiero aber beweisen, dass dass die Absperrung mit nur zwei Öffnungen dazu diente, den Zugang und den Ausstieg der Badegäste aus dem Becken zu regulieren.<BR /><BR />Dies war nötig, um die Einhaltung der in der Covid-Zeit auch im Wasser geltenden Abstandsregelung zu gewährleisten. Auch war die Gemeinde Bozen nicht für de Bademeisterdienst zuständig, dieser war ausgelagert worden. Die Gemeindebeamten hatten keine Garantieposition gegenüber den Badegästen und trugen somit keine Mitschuld an dem Unglück. Auch Staatsanwältin Federica Iovene hatte schlussendlich auf Freispruch plädiert. <BR /><BR />Und so lautete das heutige Urteil von Einzelrichter Alvise Dalla Francesca Cappello: Freispruch, weil die ihnen zur Last gelegte Tat nicht vorliegt. Wie sich im Verfahren klar herausstellte, hätten sie nichts tun können, um das tragische Ereignis zu verhindern.<BR /><BR />Nebenkläger gab es indem Verfahren keine: Die Eltern des verunglückten Kindes hatten sich zurückgezogen, nachdem die Versicherung Schadenersatz geleistet hatte.