Das Landgericht hatte den 24-Jährigen am vergangenen Montag zwar zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, eine besondere Schwere der Schuld aber verneint. Das kann Aufwirkungen auf die Haftdauer haben.Der Täter habe „sich aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“, so die Einschätzung des Gerichts.Der Täter hatte die junge Frau im Februar 2013 erstochen, weil sie das gemeinsame Kind nach der Trennung nicht abtreiben wollte.Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt. Oberstaatsanwalt Hartmut Ferse sagte der „BamS“: „Wir sehen beim Täter eine besondere Schwere der Schuld, weil bei der Tat mehr als ein Mordmerkmal zusammenkam: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Darüber hinaus hat sich der Täter eines Schwangerschaftsabbruchs schuldig gemacht.“dpa