Es fehle der Respekt vor der Entscheidung eines italienischen Richters, die auf der Grundlage technischer und wissenschaftlicher Gutachten von höchstem Niveau fuße. Wenn schon, dann hätte man während des Beweissicherungsverfahrens konkrete Gegenbeweise vorlegen müssen, die aber nicht erbracht wurden.
Nun aber werde nachträglich ein höchst abenteuerliches und unhaltbares Sachverständigengutachten vorgelegt, stellen Schwazers Rechtsanwälte fest. Die Verlegenheit der WADA müsse groß sein, wenn sie versuche, die Sache nun mit „derart illegitimen Initiativen “ auszubügeln. Die Anwälte erinnern in ihrer Stellungsnahme auch an den E-Mail-Verkehr, in dem es um ein „Komplott gegen A.S.“ ging – wie berichtet, hat die Bozner Staatsanwaltschaft dazu Ermittlungen eingeleitet, die noch laufen.
Schwazers Rechtsanwälte bleiben inzwischen nicht untätig. „Wir rufen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Diese Initiativen der WADA verdienen nur Verachtung.“
Alex Schwazer selbst unterstreicht, dass das neue Gutachten erstellt wurde, ohne dass alle Parteien eingebunden waren – wie es vor Gericht passiert und wie es im Beweissicherungsverfahren auch war. „Das offizielle Ergebnis passt ihnen wohl nicht, deshalb stellen sie sich ihre eigene Wahrheit zusammen“, sagt Schwazer.