In die Kategorie dieser Pflanzenschutzmittel fallen laut einer Auflistung der Landesabteilung Landwirtschaft alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, ?-Cypermethrin, Bifentrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Clothianidin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos methyl, Spinosad, Spiridoclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam.Das Verbot, für Bienen gefährliche Pflanzenschutzmittel in allen bis 500 Meter Meereshöhe gelegenen Obstanlagen für die Sorte Cripps Pink und deren Klone auszubringen, beginnt am Donnerstag, dem 31. März, um 00.00 Uhr und bleibt bis zum Widerruf aufrecht.Für alle anderen Sorten beginnt das Verbot am 3. April. Außerdem teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit, dass als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung des Feuerbrandes durch die Bienen das Verbringen von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage in eine andere vom 1. April bis zum 15. Juni verboten ist, außer wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.