Der U-Richter hat für sie einen Vergleich über ein Jahr und zehn Monate Haft sowie 12.000 Euro Geldstrafe abgesegnet, beides wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Beamtin bleibt auch ihr Arbeitsplatz erhalten.<BR /><BR />Wie berichtet, wurde die Gemeindepolizistin verdächtigt, eine mutmaßliche kriminelle Organisation in Neapel bei Geschäften mit illegaler Einwanderung unterstützt zu haben. <BR /><BR />Drei Anwälte sollen an der Spitze einer Gruppe stehen, die mit gefälschten Anträgen Dutzenden Menschen aus Bangladesch die Einreise nach Italien ermöglicht haben soll.<BR /><BR />Insgesamt waren heuer im Juni 45 Personen ins Visier der Staatsanwaltschaft von Neapel geraten, 20 von ihnen wurden verhaftet bzw. unter Hausarrest gestellt, darunter auch die Südtiroler Beamtin.<BR /><BR /> Ihr wurde vorgehalten, in ihrer Funktion als Ortspolizistin zum Vorteil der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung Anträge auf Einreisegenehmigung beim Regierungskommissariat eingereicht sowie im Landesgebiet nach Nicht-EU-Bürgern gesucht zu haben. Auch wurde sie verdächtigt, über ein privates Unternehmen fiktive Einstellungen von Nicht-EU-Bürgern gemeldet zu haben, um deren Einreise zu ermöglichen. <BR /><BR />Wie gestern bekannt wurde, hatte die Beamtin bereits im August vor dem ermittelnden Staatsanwalt von Neapel ausgesagt. In der Folge wurde ihr Hausarrest aufgehoben. Gemeinsam mit ihrem Vergleich hat der U-Richter von Neapel weitere 17 Vergleiche abgesegnet. Für die anderen Verdächtigen geht das Verfahren aber weiter. <BR /><BR />Infolge einer Bestimmung der Cartabia-Justizreform kann die Gemeindepolizistin übrigens weiterhin ihren Dienst ausüben: Anders als im Fall eines Schuldspruches drohen öffentlichen Angestellten, die einen gerichtlichen Vergleich abschließen, weder eine Entlassung noch disziplinarische Maßnahmen.