Der Vorfall geht auf das Jahr 2019 zurück. Die beiden Beamten hatten in ihrem Protokoll angegeben, dass sie vor dem Bozner Gefängnis von einem Mann attackiert worden seien. Sie verhafteten ihn wegen Widerstand. Doch tags darauf wurde dessen Hausarrest aufgehoben. Wie sich laut Urteilsbegründung herausgestellt habe, habe nämlich vielmehr einer der Carabinieri den Mann gestoßen, er fiel zu Boden.<BR /><BR /> In der Folge hätten beide Beamte das Überwachungsvideo der Außenkamera des Gefängnisses gesichtet und ihr Festnahmeprotokoll entsprechend dem, was darauf zu sehen war, abgefasst. Sie hätten aber nicht damit gerechnet, dass die Kameras des Haydn-Konzerthauses vis-à-vis nicht nur einen Teil – wie die Gefängniskamera –, sondern den ganzen Vorfall gefilmt hatten. <BR /><BR />Die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini und der Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Angelo Polo, hatten die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz beantragt – ein Antrag, dem das Oberlandesgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) jetzt stattgegeben hat.<BR /><BR />Es bleibt demnach bei je einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Rechtsanwalt Polo zeigte sich zufrieden. „Die Wahrheit ist erneut bestätigt worden – nämlich, dass versucht wurde, eine schwere Straftat zu vertuschen, indem meinem Mandanten etwas vorgeworfen wurde, das er gar nicht getan hatte“, so Polo. Aufrecht blieb auch die Schadenersatzsumme in Höhe von 5.000 Euro, die seinem Mandanten in erster Instanz zugesprochen worden war. <BR /><BR />Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, die Carabinieri können noch Kassationsbeschwerde dagegen einlegen.