<BR />Wie berichtet, wird dem aus Süditalien gebürtigen und in Bozen wohnhaften 37-Jährigen zur Last gelegt, das Mädchen auf der Straße angesprochen und überredet zu haben, mit ihm ins Trentino zu einer Techno-Party zu fahren. Doch schon nach den ersten Schlucken aus der Flasche, die der Mann ihr im Auto angeboten habe, wollte die 16-Jährige laut ihrer Anzeige bemerkt haben, dass mit dem Wasser etwas nicht stimmte. <BR /><BR />In der Folge soll der 37-Jährige die Jugendliche zu sich nach Hause mitgenommen und ihr sexuelle Gewalt angetan haben. Im Raum stand schon bald der Verdacht, dass das Mädchen betäubt worden sein könnte. Im Blut und Urin der Jugendlichen wurden keine Rückstände von Medikamenten festgestellt – wohl aber in einer Wasserflasche im Haus des Verdächtigen. Laut Gutachten habe das Wasser das Schlaf- bzw. Beruhigungsmittel Benzodiazepin enthalten.<h3> 16-Jährige habe echten Namen und Alter verschwiegen</h3>Der Verteidiger des 37-Jährigen, Attilio Triggiani, hatte dafür gestern eine Erklärung: Sein Mandant nehme die Arznei gegen seine Schlafstörungen und Panikattacken ein. Er habe sich der Jugendlichen nicht aufgezwungen. Vielmehr habe diese ihm weder ihren echten Namen noch ihr wahres Alter genannt, während sein Mandant dies getan habe.<BR /><BR /> Und es sei wohl kaum logisch, dass jemand, der eine Straftat plane, dem Opfer vorher seine Identität offenbare und es mit heim nehme, wodurch er auch seine Adresse preisgebe. Triggiani wies auch darauf hin, dass der 37-Jährige mehrmals angehalten habe – z.B. zum Tanken oder um Bier zu kaufen: Alles Gelegenheiten, die eine Frau in Not hätte nutzen können, um zu flüchten oder andere auf sich aufmerksam zu machen. <h3> Staatsanwaltschaft fordert sechsjährige Freiheitsstrafe</h3>Mehr noch: In die Wohnung hätten sich beide Sushi liefern lassen – doch die 16-Jährige habe auch den Lieferanten nicht um Hilfe gebeten. Das beweise, dass sie freiwillig dort geblieben und der Sex einvernehmlich gewesen sei. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie forderte gestern für den 37-Jährigen, der seit seiner Verhaftung im August 2024 im Trienter Gefängnis in U-Haft sitzt, eine sechsjährige Freiheitsstrafe. Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco vertagte die Verhandlung auf den 2. Juli, da dürfte in dem verkürzten Verfahren das Urteil fallen.