Die Beschuldigten, die im Vinschgau Dienst taten, hatten im Sommer 2019 einen Mann wegen Drogen verhaftet und ins Bozner Gefängnis gebracht. Laut ihrem Protokoll habe sie beim Verlassen des Gefängnisses der Bruder des Festgenommenen angegriffen. Daraufhin hatten sie diesen wegen Widerstand verhaftet, er wurde unter Hausarrest gestellt. Doch schon tags darauf hob der U-Richter diesen auf, die Beamten wurden suspendiert. <BR /><BR />Im Jänner 2025 wurde über die beiden Beamten am Bozner Landesgericht ein Strafmaß von je einem Jahr und zehn Monaten Haft verhängt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Laut Urteilsbegründung habe sich herausgestellt, dass nicht der Bruder auf einen der Beamten losgegangen sei – vielmehr habe einer der Carabinieri den Mann gestoßen, dieser sei zu Boden gefallen. <BR /><BR />Zu später Stunde seien die Beamten dann aus dem Vinschgau nach Bozen zurückgekommen, um das Überwachungsvideo der Haftanstalt zu sichten und ihr Festnahmeprotokoll entsprechend dem, was darauf zu sehen war, abzufassen. Womit sie nicht gerechnet hätten, sei, dass auch die Kameras des Haydn-Konzerthauses gegenüber der Bozner Carabinieri-Kaserne eingeschaltet waren und nicht nur einen Teil, sondern den ganzen Vorfall aufgezeichnet hatten. <BR /><BR />Und diese Aufnahmen hätten den Angaben der Beamten widersprochen. Laut Urteilsbegründung sei die Verhaftung rechtswidrig gewesen, da der Mann gar keinen Widerstand geleistet habe. Die beiden Carabinieri hätten vorsätzlich eine falsche Anschuldigung gegen ihn erhoben. <BR /><BR />Gegen dieses Urteil legten die beiden Beamten Berufung ein. Am Donnerstag erklärte die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini vor dem Strafsenat (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) am Oberlandesgericht, der Fall sei einfach und logisch zu rekonstruieren. Sie beantragte die Bestätigung des Schuldspruchs aus erster Instanz.<BR /><BR /> Rechtsanwalt Angelo Polo, der den Geschädigten vertritt, schloss sich dem Antrag an. Polo betonte, welch glückliche Fügung es gewesen sei, dass die Kamera des Haydn-Konzerthauses an war. Ohne diesen Beweis hätte ein Unschuldiger wegen Widerstand belangt werden können. Am 30. März hat die Verteidigung das Wort.