Der Vorwurf wiegt schwer: Vernachlässigung von Minderjährigen. Für eine Mutter bedeutet eine solche Anklage nicht nur eine rechtliche Konsequenzen, sondern auch eine große psychische Belastung. Genau mit diesem Vorwurf sah sich eine Mutter konfrontiert, die am gestrigen Dienstag vor dem Landesgericht in Trient freigesprochen wurde. Der Richter stellte fest, dass die Tat keinen Straftatbestand darstelle.<BR /><BR />Der Fall geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2020 zurück. Während die Mutter den jüngsten Sohn ins Bett brachte, spielten die beiden älteren Kinder im Alter von sieben und fünf Jahren im Hof des Hauses. Die beiden Kinder kamen jedoch auf die Idee, ihre Fahrräder zu nehmen und wegzufahren. Nicht nur ein Stück durch das Dorf, sondern hinaus aus dem Wohnort im Nonstal.<h3> Großmutter bemerkte schließlich das Verschwinden</h3>Erst nach einer Weile bemerkte ihre Großmutter das Verschwinden der Kinder. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits rund zwölf Kilometer vom Elternhaus entfernt. Einige Bekannte der Großmutter hatten die beiden zuvor gesehen und sie informiert. Auch die Carabinieri wurden alarmiert.<BR /><BR />Für die Mutter war der Schreck groß. Nachdem das jüngste Kind eingeschlafen war, war sie in den Garten gegangen und hatte sofort Alarm geschlagen, als sie bemerkte, dass die beiden älteren Kinder verschwunden waren. Niemand hätte damit gerechnet, dass die Kinder in so kurzer Zeit eine derart große Strecke zurücklegen würden. Vom Dorf aus hatten sie eine abschüssige Straße genommen, möglicherweise mit dem Ziel, das Haus des Vaters zu erreichen. Dort kamen sie jedoch nicht an, sondern fuhren weiter.<h3> Auf Vorfall folgte jahrelanges Gerichtsverfahren</h3>Trotz des glücklichen Ausgangs hatte der Vorfall rechtliche Konsequenzen. Die Eltern der Kinder hatten sich kurz zuvor getrennt und der Mann zeigte seine Ehefrau wegen Vernachlässigung von Minderjährigen an. Es folgte ein langwieriges Strafverfahren. <BR /><BR />Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass der sogenannte subjektive Tatbestand fehle – also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, die notwendig wären, um eine strafbare Handlung anzunehmen. Niemand könne ohne Bewusstsein und Willen bestraft werden, so die Begründung des Richters. <BR /><BR />Zwar seien die Kinder allein im Hof gewesen, sie hätten sich jedoch zuvor stets an die von der Mutter aufgestellten Regeln gehalten: sich nicht allein zu entfernen und insbesondere nicht ohne Rücksprache kilometerweit mit dem Fahrrad auf einer stark befahrenen Straße zu fahren. Die Mutter, vertreten durch Rechtsanwalt Andrea de Bertolini, wurde vom Landesgericht Trient in erster Instanz freigesprochen.