<BR /><BR />Weil sie offiziell als nichtgewerbliche Organisation entstanden war, genoss der Verein gewisse Steuervorteile. Diese soll er genutzt haben, um mit einem Verleihservice Gewinne zu erzielen. <BR /><BR />Es handelt sich dabei um eine Verletzung der grundlegenden Prinzipien handeln, die für gemeinnützige Organisationen gelten: das Verbot der Gewinnverteilung, die Verpflichtung, solidarische Ziele zu verfolgen, und die strikte Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben.<BR /><BR />Die Ermittler der Finanzpolizei Bruneck stießen bei Routinekontrollen in der betroffenen Organisation auf Unterlagen, die auf gewinnorientierte Geschäfte hinweisen sollen. Anhand der Dokumente, die die Beamten sicherstellten, wird vermutet, dass Steuern in Höhe von über einer Million Euro hinterzogen worden sein könnten. <BR /><BR />Darüber hinaus vermuten die Ermittler, dass der Geschäftsführer des Vereins einen Großteil der Gewinne, die mit der illegalen gewerblichen Tätigkeit des Verleihs erzielt worden sein sollen, selbst behalten haben soll.<BR /><BR />Gegen den Verdächtigen gilt bis zu einer unwiderruflichen richterlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.