In privaten Whatsapp-Gruppen von Eltern zirkulieren immer wieder Warnungen vor Lieferwagen, die verdächtig lange in der Nähe von Schulen stehen und vor Personen, die Kinder mit Süßigkeiten anlocken würden. <BR /><BR />Der 63-Jährige, der vor Richter Enrico Borrelli ausgesagt hat, wird genau dieser Verhaltensweisen verdächtigt. Der Mann ist aus Tunesien gebürtig, bei den Ordnungshütern aber unter sieben verschiedenen Alias aktenkundig. Er lebt in Südtirol und arbeitet als Paketkurier. <BR /><BR />Dass der Mann nach Trient einbestellt wurde, fußt auf der Vorhaltung des „Grooming“ (Art. 609 undecies StGB). Darunter versteht man das Ködern bzw. die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen. Für Ermittlungen zu diesem Straftatbestand ist – auch wenn die Tat in Südtirol begangen wurde – ist die Trienter Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft (DDA) zuständig. <BR /><BR />Dem 63-Jährigen werden weiters Nötigung und unzüchtige Handlungen in der Öffentlichkeit zur Last gelegt. Im Raum steht der Verdacht, dass er heuer im Jänner im Eisacktal entlang einer Straße, die viele Kinder auf dem Weg zur Schule benutzen, angehalten haben soll, um sich neben seinem Lieferwagen zu masturbieren – gerade, als zwei Mädchen vorbei gingen und ihn dabei sehen mussten. <BR /><BR />Einige Tage später soll sich in einer anderen Eisacktaler Gemeinde ein Lieferwagen einer Minderjährigen genähert haben, die von der Schule nach Hause ging. Der Lenker habe versucht, das Mädchen mit Bonbons und Eis zu seinem Fahrzeug zu locken. Als die Minderjährige darauf nicht reagierte, soll er sie Arm gepackt haben. Dem Mädchen gelang es, sich loszureißen und in ein Wäldchen zu flüchten. Von dort aus wollte sie beobachtet habe, wie der Lenker eine andere Jugendliche angesprochen und versucht habe, sie gegen ihren Willen in sexuelle Handlungen zu verwickeln. Der Täter soll auch Gewalt angewandt haben, um sie am Weglaufen zu hindern. Glücklicherweise schaffte sie es trotzdem, ihm zu entkommen. <BR /><BR />Bei der Befragung am Dienstag im Beisein seines Rechtsanwaltes Stefano Fassa soll der 63-Jährige alle Vorhaltungen zurückgewiesen haben. Im ersten, ihm zur Last gelegten Fall habe er nicht masturbiert, er sei nur ausgestiegen, um zu urinieren. Die Mädchen hätten die Lage wohl missverstanden. Und mit dem zweiten Vorfall habe er rein gar nichts zu tun, seine Route habe ihn am bewussten Tag überhaupt nicht in die betreffende Gegend geführt. Voraussichtlich am Mittwoch wird der U-Richter entscheiden, ob er über den Verdächtigen – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – Hausarrest als vorbeugende Maßnahme verhängt. <BR /><BR />Auf „Grooming“ stehen bis zu drei Jahre, auf Nötigung bis zu vier und auf unzüchtige Handlungen in der Öffentlichkeit bis zu viereinhalb Jahre Haft.