Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden.Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hieß es.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen.Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher.Sie müssten erneut über das neue Formular gestellt werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz – nicht aber etwa in der Domain „Google.com“.Zugleich betont Google, dass man bei der Prüfung der Anträge untersuchen werde, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe – zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.dpa