In der eigens eingesetzten lokalen Arbeitsgruppe herrscht Zuversicht und die Vorbereitungen für die zweimonatige Testphase bis Ende Oktober sind sehr weit fortgeschritten. <BR /><BR />Die Fahrten über das Grödner Joch - im Sommer sind es im Schnitt täglich 4.702 (siehe Graphik) - sollen ab 1. September deutlich reduziert werden, und zwar mittels einer außerstädtischen verkehrsberuhigten Zone. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1328109_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Freie Fahrt haben dann nur die in einer von fünf Gadertaler oder drei Grödner Gemeinden ansässigen Bürger sowie – und das ist neu – die Einwohner einer zum UNESCO-Gebiet in Südtirol gehörenden Gemeinde. Das sind <b>Kastelruth, Völs, Tiers, Aldein, Deutschnofen, Welschnofen, Villnöß, Toblach, Sexten, Prags</b> und <b>Olang</b>. Angeblich haben Beamte des römischen Infrastrukturministeriums auf dieser Regelung bestanden, um Rekurse zu vermeiden. Dadurch bleibt beispielsweise das an St. Ulrich grenzende Lajen von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen.<BR /><BR />„UNESCO-Bürger“ dürfen also frei passieren, am Grödner jedoch nicht frei parken. Auch für sie gilt, dass sie sich online vormerken müssen, um einen der rund 120 Parkplätze zu buchen. Gegen Bezahlung natürlich und für mindestens drei Stunden. Einheimische, die aufs Grödner Joch wollen, um von dort eine Bergtour zu unternehmen, nehmen besser eine Aufstiegsanlage oder den Bus. Im September und Oktober sollen Busse zum und vom Grödner Joch im Halbstunden-Takt verkehren; 2027 könnte es sogar ein 15-Minuten-Takt sein. <BR /><BR />Mit dem Vormerk-System für die 120 Parkplätze und bei einer Mindestparkzeit von drei Stunden werden künftig tagsüber nur knapp 500 Fahrzeuge das Grödner Joch erreichen - um 90 Prozent weniger als derzeit. An Spitzentagen werden am Grödner Joch heute über 5.500 Fahrzeuge verzeichnet. Zu den maximal 500 Fahrzeugen, die einen Parkplatz buchen, kommen noch die Fahrzeuge der Anrainer, die freie Fahrt, aber kein Parkrecht genießen sowie der Zulieferverkehr. Gleichwohl ist mit einer deutlichen Reduzierung von mindestens zwei Drittel zu rechnen.<h3> Kein Beschluss der Landesregierung nötig</h3>Entgegen von mehreren Medienberichten, braucht es für die Errichtung der außerstädtischen verkehrsberuhigten Zone am Grödner Joch keinen Beschluss der Landesregierung. Es genügt eine Verordnung der Ämter. Dennoch wartet man in Gröden und im Gadertal – wo die Gemeinden geschlossen hinter dem Anliegen stehen – auf den „politischen Segen“. In der zweiten Juli-Woche ist ein Treffen mit dem Landeshauptmann eingeplant, bei dem die Entscheidung fallen soll. <BR /><BR />Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Sind Urlaubsgäste in den UNESCO-Gemeinden von der Regelung ausgenommen? Dürfen die Bürger der UNESCO-Gemeinden nur in ihrem Gebiet über den Pass fahren oder über alle Pässe? Details, die es womöglich zu klären gilt. Die verkehrsfreie Zone am Grödner Joch wäre die erste auf dem gesamten Staatsgebiet.<BR /><BR />Nach der Testphase im September und Oktober 2026 soll die neue Regelung im Sommer 2027 fünf Monate hindurch auf das Sella- und Pordoi-Joch sowie den Campolongo-Pass ausgedehnt werden. In zwei Fällen bedarf es dazu des Einvernehmens mit den Provinzen Trient und Belluno. <BR /><BR />Angeblich kommen dazu jetzt erste positive Signale aus dem Fassatal. Vom Pordoi-Joch liegen aber keine Daten vor, weil die Provinz Trient nach Aufforderung durch den staatlichen Datenschutz die Kameras für die Verkehrszählung abgebaut hat. Eine einheitliche Regelung rund um den Sellastock rückt in greifbare Nähe. Sie hätte wohl europaweite Vorbildfunktion.