<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/verkehrssperre-was-ist-wann-geplant-am-groedner-joch" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, eröffnet die neue Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit, auch außerstädtisch verkehrsberuhigte Zonen einzurichten. Eine solche Zone soll – erstmals auf Staatsebene – am Grödner Joch im Herbst als Testlauf eingerichtet werden. Die territorial zuständigen Gemeinden – Corvara und Sëlva/Wolkenstein – haben bereits in den Gemeinderäten einen Grundsatzbeschluss gefasst.<BR /><BR />Im September und Oktober dürften demnach nur mehr Anrainer der Gadertaler und Grödner Gemeinden – einschließlich Lajen und Kastelruth – das Grödner Joch passieren. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer können zuvor digital einen von rund 150 Stellplätzen am Grödner Joch buchen – dann dürfen sie passieren. Tun sie das nicht oder sind keine Verfügbarkeiten mehr vorhanden, dürfen sie die Jochstraße nicht befahren. Das gilt auch für Omnibusse und Motorräder.<h3> Ab 2027 soll auch das Sellajoch mit einbezogen werden</h3>Die angedachte „Sperre“ gilt 2026 vorerst für das Grödner Joch. Ab 2027 soll auch das Sellajoch mit einbezogen werden, weil der Verkehr ansonsten in Gröden kaum signifikant abnehmen würde. Die Regelung würde für fünf Monate den Sommer über gelten. Das Konzept sieht schlussendlich die gleiche Regelung für alle vier Pässe rund um den Sellastock vor.<BR /><BR />Weil die Nachfrage, einen Pass oder ein Joch zu erreichen, um von dort die einmalige Bergkulisse der Dolomiten zu bewundern, sehr groß ist, soll der öffentliche Busdienst massiv ausgebaut werden. Die Dolomitenpässe könnten also künftig per Linienbus, auf dem Fahrrad oder zu Fuß erklommen werden, nicht mehr auf einem motorisierten Vehikel.<h3> Testphase rückt näher</h3>Landesrat Daniel Alfreider weilte vor Tagen dazu eigens in Rom. Er besprach die Regelung mit Tullio Ferrante, Staatssekretär im Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr. Dabei ging es vor allem um knifflige Details. So werden verkehrsberuhigte Zonen in den Städten von Videokameras überwacht, aber ist das auch außerhalb der Siedlungsgebiete zulässig? Sind die Bewohner aller Gadertaler und Grödner Gemeinden – einschließlich Kastelruth und Lajen – von der Beschränkung ausgenommen oder nur jene, deren Gebiet sich tatsächlich im Dolomiten-UNESCO-Weltnaturerbe befindet? Anscheinend soll es Landesrat Alfreider gelungen sein, in diesen und weiteren Fragen rechtlich haltbare Lösungen anzubahnen.<BR /><BR />Somit rückt die Umsetzung der Testphase im September und Oktober in greifbare Nähe. Bestätigt ist, dass es dazu keinen Beschluss der Landesregierung braucht, sondern lediglich eine Verordnung des Straßendienstes.